B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
Diese neuen Corona-Regeln gelten in Augsburg
Pandemie

Diese neuen Corona-Regeln gelten in Augsburg

Symbolbild. Das Augsburger Rathaus. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild. Das Augsburger Rathaus. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die Infektionszahlen in Augsburg sind stark angestiegen. In Folge dessen hat die Stadt am 12. Oktober neue Corona-Maßnahmen aufgestellt. Welche Bereiche davon betroffen sind.

Die Zahl der Corona-Infektionen in Augsburg ist stark angestiegen. Allein über das Wochenende vom 9.- 11. Oktober wurden über 90 Neuinfektionen gemeldet. Oberbürgermeisterin Eva Weber verkündete in einer Pressekonferenz am 12. Oktober, dass das Gesundheitsamt der Stadt davon ausgehe, dass die kritische Schwelle von 50 pro 100.000 Einwohnern in den nächsten Tagen erreicht werde. Um das Virus einzudämmen, hat die Stadt neue Maßnahmen beschlossen.

Da Augsburg aktuell noch leicht unter dem Grenzwert liegt, wurden zwei verschiedene Schutzmaßnahmen-Kataloge vorgestellt. Während der eine bereits am 13. Oktober in Kraft tritt, folgt der nächste erst bei Überschreitung der kritischen Schwelle.

Diese Maßnahmen gelten ab 13. Oktober

Da in Augsburg aktuell der Wert von 35 überschritten ist, gelten mindestens für sieben Tage folgende Regeln:

  • Bei Zusammentreffen auf privat genutzten Grundstücken dürfen sich maximal zehn Personen treffen.
  • Bei nicht-privaten Treffen gilt eine maximale Personenanzahl von 50 innen und maximal 100 Personen im Außenbereich. Dies gilt für Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet der Stadt Augsburg wie beispielsweise Hochzeiten, Geburtstage, Vereinssitzungen und Weiteres.
  • Im Profi- und Breitensport dürfen keine Zuschauer und Begleitpersonen mehr anwesend sein – das gilt auch für Elternteile.
  • Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: Sie gilt auf dem Stadtmarkt, der Lechhauser Kirchweih, auf Floh- und Wochenmärkten und weiteren Markt-ähnlichen Veranstaltungen.

Folgende Einschränkungen gelten für das Nachtleben von Donnerstagabend bis Sonntagmorgen:

  • Von 21 bis 6 Uhr ist der To-go-Verkauf von alkoholischen Getränken an folgenden Orten verboten: Maximilianstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, An der Blauen Kappe zwischen Klinkertorstraße und Altes Kautzengässchen sowie am Leonhardsberg.
  • Auch der Konsum von Alkohol wird eingeschränkt: Von 23 bis 6 Uhr dürfen hier keine alkoholischen Getränke getrunken werden: Maximilianstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof, Grünanlage an Blauer Kappe.

Diese Maßnahmen gelten bei Überschreitung des Grenzwertes

Sobald die kritische Schwelle von 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner erreicht ist, gelten jedoch andere Maßnahmen. Dann müssen sich die Bürger für vorerst mindestens sieben Tage an folgende Einschränkungen halten: 

  • Bei Zusammentreffen im privaten Raum dürfen sich maximal fünf Personen treffen.
  • Im öffentlichen Raum wird die Personenanzahl innen auf 25 und outdoor auf 50 Personen reduziert.
  • Profi- und Breitensport muss ohne Fans und Zuschauer stattfinden.
  • Die Maskenpflicht gilt auf Märkten, im Kino, Theater und bei Veranstaltungen auch auf den Sitzplätzen. Außerdem muss an stark frequentierten Orten in der Innenstadt, der Bahnhofstraße, der Viktoriastraße und der Bahnhofstraße ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Diese Regelung gilt ab sechs Jahren.
  • Personen in Krankenhäusern und Pflegeheimen dürfen maximal einmal täglich Besuch von einer einzelnen Person empfangen. Lediglich Minderjährige dürfen von beiden Sorgeberechtigten besucht werden.

Folgende Einschränkungen gelten für das Nachtleben von Donnerstagabend bis Sonntagmorgen:

  • Der To-go-Verkauf von alkoholischen Getränken von 21 bis 6 Uhr ist hier verboten: Maximilianstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, An der Blaue Kappe zwischen Klinkertorstraße und Altes Kautzengässchem und Leonhardsberg.
  • Ebenso ist hier der Alkohol-Konsum von 23 bis 6 Uhr nicht erlaubt: Maximilianstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof, Grünanlage an Blauer Kappe.
  • Bars und Restaurants müssen im gesamten Stadtgebiet ab 23 Uhr schließen.

Artikel zum gleichen Thema