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von Rebecca Weingarten, Online-Redaktion
Laut Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern im Januar 2015 mit 5,1 Millionen ein neues Hoch erreicht. Auf dieses Ergebnis ist der Freistaat stolz. Wie inzwischen jeder weiß, gilt seit dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn. Viele Arbeitnehmer, die zuvor für deutlich weniger Geld beschäftigt waren, erhalten nun 8,50 Euro pro Stunde. Mitarbeiter, die zuvor auf 450 Euro-Basis tätig waren, kommen nun bei gleich bleibender Stundenzahl über diese Lohngrenze. Wenn die Einführung des Mindestlohns für sie zur Folge hatte, dass sie nun voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, darf man ihnen gratulieren. Ilse Aigner sieht allerdings auch Nachteile für Wirtschaft und Gesellschaft durch die neuen Gesetze. „Nach der Einführung von Mindestlohn und Rente mit 63 gilt es nun aber, keine weiteren Belastungen für Mittelstand und Wirtschaft durch die Große Koalition in Berlin zu akzeptieren“, so Aigner. Was denn nun – Mitarbeiter, die Anspruch auf Renten- und Krankenversicherung haben, oder doch lieber eine florierende Wirtschaft?
Schadet der Mindestlohn mehr, als er nützt?
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw, weist darauf hin, dass die Langzeitarbeitslosigkeit nur bei günstigen politischen Rahmenbedingungen gesenkt werden kann. „Arbeitsmarktpolitisch wurden zuletzt viele Weichen falsch gestellt, vor allem durch den Mindestlohn und das Rentenpaket. Gerade der Mindestlohn schadet genau jenen, die es am Arbeitsmarkt am schwersten haben: Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Stellen für diese Personengruppen drohen wegzufallen oder gar nicht erst zu entstehen“, so Brossardt. Auch bei der Dokumentationspflicht sieht Brossardt Probleme. „Der gesetzliche Mindestlohn hat die befürchtete Bürokratiewelle losgetreten. Diese muss nun dringend gestoppt werden“, so Brossardt. Zudem übt die vbw scharfe Kritik an der Auftraggeberhaftung: Unternehmen zahlen Strafe, wenn ihre Subunternehmen den Mindestlohn nicht zahlen. So müssen Wirte beispielsweise kontrollieren, ob ihre Putzkräfte von den beauftragten Reinigungsfirmen den Mindestlohn gezahlt bekommen.
Gesetze ohne Kontrolle sind keine Gesetze
Die CDU/ CSU Bundestagsfraktion will die Dokumentationspflicht einschränken und so die Unternehmen entlasten. Diese Haltung teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nicht. Aus Sicht der Gewerkschaft ist ein Gesetz ohne Kontrolle nutzlos. „Schon vor der Einführung des Mindestlohns galt in vielen Bereichen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt eine Dokumentationspflicht. Es ist schleierhaft, wie ein Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Entgeltabrechnung erstellen will, ohne im Vorfeld die Arbeitszeiten der Beschäftigten aufgezeichnet zu haben“, so Freddy Adjan, Landesvorsitzender der Gewerkschaft NGG in Bayern.
Mindestlohn: Gesetz mit weit reichenden Folgen
Auf wessen Seite man sich auch stellt: Der Mindestlohn hat tief greifende Konsequenzen. Viele Arbeitgeber verlieren schlicht und einfach Geld. Sie stellen ihre Mitarbeiter für 8,50 Euro pro Stunde ein und arbeiten selbst für einen deutlich niedrigeren Stundenlohn. Vor allem für Selbstständige ist das Risiko gewaltig. Laut IHK Schwaben betrifft der Mindestlohn insbesondere auch das Gastgewerbe. Kellner, die weiterhin auf 450 Euro-Basis angestellt sind, dürfen jetzt weniger Stunden arbeiten. Viele Wirte müssen sich mehr Personal suchen. In der Gastronomie bedeutet das oft, dass Kellner um lukrative Schichten – die, bei denen viel Trinkgeld abfällt – oft noch stärker kämpfen müssen als zuvor.
40.000 Augsburger Minijobber bekommen mehr Gehalt
Wie regionale Medien bereits berichteten, profitieren derzeit rund 6.100 Vollzeitbeschäftigte in Augsburg vom Mindestlohn. Sie verdienen immer noch unter 1.500 Euro brutto im Monat. Ob es fair wäre, sich mit weniger zufrieden geben zu müssen, ist durchaus fraglich. Auch viele Teilzeitbeschäftige und fast 40.000 Minijobber in Augsburg bekommen seit dem 1. Januar 2015 mehr Gehalt. Die tatsächlichen Folgen des neuen Gesetzes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hängen oft von der Branche und der individuellen Situation ab. Dafür oder dagegen: Die perfekte Lösung bietet der flächendeckende Mindestlohn nicht.