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Datenschutz: Das gilt es im Homeoffice zu beachten
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IHK Schwaben Rechtstipp

Datenschutz: Das gilt es im Homeoffice zu beachten

Symbolbild. Foto: iStock / UberImages
Symbolbild. Foto: iStock / UberImages

Gerade in Zeiten des digitalen Wandels gewinnen Möglichkeiten wie das Homeoffice oder die Arbeit von unterwegs immer mehr an Brisanz. Wie es dabei um das Thema Datenschutz steht, erklärt Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben.

„Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs“, erklärt Schönmetzler. Entsprechend sollte sich der Arbeitgeber im Vorfeld gründlich mit dem Thema auseinandersetzen und die nötigen Schutz-Maßnahmen ergreifen. Denn Kunden- und Unternehmensdaten müssen beim Arbeiten von unterwegs oder von zu Hause aus genauso sicher sein wie im Büro.

Je sensibler die Daten sind, desto höher muss der Schutz sein

Bei der Ausstattung von IT-Einrichtungen im eigenen Heim muss deshalb einiges beachtet werden. Beispielsweise sollte gewährleistet sein, dass die Festplatte und die elektronische Datenübermittlung nach dem Stand der Technik verschlüsselt werden. Dabei gilt: Je sensibler die Daten sind, desto höher muss der Schutz sein, so Schönmetzler. Empfehlenswert ist zudem, dass der Arbeitsplatz in einem separaten und abschließbaren Raum eingerichtet wird.

Datenschutz gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln

Darüber hinaus gibt es auch für Arbeitnehmer im Homeoffice einiges zu beachten. Grundsätzlich gelten dabei die gleichen Regeln wie auch im Büro. Sofern nicht anders vereinbart, darf beispielsweise die zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung nicht privat genutzt werden. Aber nicht nur im Homeoffice, sondern auch beim Arbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln, ist der Datenschutz zu beachten, so die Expertin. Der Arbeitnehmer muss dafür Sorge tragen, dass sensible Daten nicht offen einsehbar sind. „Vor einem unerwünschten Einblick eines Dritten helfen hier beispielsweise Sichtschutzfolien auf Laptops“, erklärt Schönmetzler.

Arbeit außerhalb des Büros muss sorgfältig abgestimmt werden

„Damit das Arbeiten im Zug, Flugzeug oder von zu Hause auch aus datenschutzrechtlichen Aspekten klappt, ist es ratsam im Vorfeld die Gestaltung so sorgfältig wie möglich mit dem Arbeitgeber abzustimmen, zu dokumentieren und sich anschließend auch an die Vorgaben zu halten“, rät Eva Schönmetzler. Was es neben der Daten-Sicherheit im Homeoffice noch zu beachten gilt, weiß IHK-Rechtsexpertin Anita Christl. Ein Beispiel hierfür ist die Frage, wie die Arbeits-Stunden geregelt werden, sodass Mitarbeiter im Homeoffice nicht zu viele Überstunden sammeln.

Flexible Arbeitszeit-Modelle können die Motivation der Mitarbeiter steigern

Einige Unternehmen bieten auch eine Kombination aus Büro und Homeoffice an. Beispielsweise setzt Fujitsu auf ein solches Arbeitszeit-Modell. „Dies erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und steigert erfahrungsgemäß die Motivation. Letztendlich ist eine solche Entscheidung Vertrauenssache. Dieses Vertrauen zahlt sich unserer Erfahrung nach aus“, so Enno Jackwerth, Head of HR Germany/Arbeitsdirektor bei Fujitsu.

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