B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
B4B Nachrichten  / 
Augsburg  / 
IHK Schwaben: Erbschaftssteuer-Reform als „Lösung mit Licht und Schatten“
Industrie- und Handelskammer Schwaben

IHK Schwaben: Erbschaftssteuer-Reform als „Lösung mit Licht und Schatten“

Thomas P. Holderried, Vizepräsident der IHK Schwaben. Foto: IHK Schwaben
Thomas P. Holderried, Vizepräsident der IHK Schwaben. Foto: IHK Schwaben

Die Erbschaftssteuerreform bringt endlich die notwendige Rechtssicherheit, aber auch einige Nachteile. Der Vizepräsident der IHK Schwaben, Thomas P. Holderried, erklärt die Chancen und Risiken.

von Tamina Andrasch, Online-Redaktion

„Die Einigung der Koalitionsspitzen auf die Neuregelung der Erbschaftssteuer bringt den Unternehmen in Bayerisch-Schwaben endlich die notwendige Rechtssicherheit. Da dies allerdings auch mit zusätzlichen bürokratischen Hürden und einer insgesamt höheren Steuerbelastung verbunden ist, sehen wir den nun vorliegenden Vorschlag als Lösung mit Licht und Schatten“, so Thomas P. Holderried.

Kleinere Unternehmen profitieren

Die Wirtschaft beurteilt die Entlastung kleinerer Unternehmen von der Lohnsummenregelung positiv: „Gegenüber der ursprünglichen Zahl von drei Mitarbeitern stellt die neue Grenze von fünf Mitarbeitern eine nur zu begrüßende Erleichterung gerade für die vielen kleinen Unternehmen in Schwaben dar, wie wir sie als IHK auch immer wieder gefordert haben. Auch unser Plädoyer, das Bewertungsverfahren für Unternehmen im Sinne realistischer Bewertungen anzupassen, hat die Politik glücklicherweise aufgegriffen.“

Hilfe für Familienunternehmen ermöglicht

Holderried, Vorsitzender des IHK-Beirats für Familienunternehmen, sieht auch weitere erfreuliche Aspekte. So bewertet er die Neuregelungen zur Förderung von Investitionen und die erweiterten Stundungsregelungen positiv. „Beide Instrumente können den Familienunternehmen helfen, im Erbfall Kapital im Unternehmen zu halten und für Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit verwenden zu können“, erklärte der Vizepräsident.

Höhere Steuerbelastungen durch neue Reform

Negativ bewertet Holderried die höhere Steuerbelastung: „Jeder Betrieb braucht eine ausreichende Liquidität in Form von Forderungen, Barmitteln und Bankguthaben. Das diese Finanzmittel nun nur noch zu 15 Prozent dem notwendigen und damit begünstigten Betriebsvermögen zugerechnet werden sollen, führt de facto zu höheren Steuerbelastungen. Auch die Einbeziehung des bereits vorhandenen Privatvermögens von Unternehmenserben im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung sehen wir äußerst kritisch.“

Prüfender Blick auf geplante Steuerbefreiungs-Kriterien

Skeptisch sieht Holderried auch die vorgesehene Steuerbefreiung in Höhe von maximal 30 Prozent für Familienunternehmen. „Wir freuen uns natürlich darüber, dass die besondere Stellung von Familienunternehmen gewürdigt wird. Aber es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung die Prüfung der hierfür notwendigen Kriterien praktisch umsetzen kann – zumal diese zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Erbfall nachgewiesen werden müssen. Das ist wird wohl zu einem hohen Bürokratieaufwand führen“, so Holderried.

Detaillierte Ausarbeitung ist noch abzuwarten

„Mit den nun anstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat sowie angesichts der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen in beiden Kammern kann es gut sein, dass es noch Änderungen geben wird – hoffentlich im Sinne unserer bayerisch-schwäbischen Familienunternehmen“, sagte Holderried zum Abschluss.

Artikel zum gleichen Thema