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Das sollten Unternehmen zur Corona-Soforthilfe wissen
Corona-Krise

Das sollten Unternehmen zur Corona-Soforthilfe wissen

Symbolbild. Das sollten Selbstständige über die Corona-Soforthilfen wissen. Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de
Symbolbild. Das sollten Selbstständige über die Corona-Soforthilfen wissen. Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de

Inzwischen sind viele Anträge zur Soforthilfe bei der Regierung eingegangen. So sollten betroffene Betriebe und Freiberufler vorgehen.

Viele Betriebe und Freiberufler haben mit der aktuellen Corona-Krise zu kämpfen. Denn diese wirkt sich immer stärker auf die Wirtschaft aus. Dagegen versucht die Bayerische Staatsregierung mit dem Soforthilfeprogramm Abhilfe zu schaffen. So sollen Betriebe sowie Freiberufler unterstützt werden, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätspässe geraten sind.

Wer ist Antragsberechtigt?

Grundsätzlich hat jedes gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler mit bis zu 250 Erwerbstätigen die Möglichkeit einen Soforthilfeantrag zu stellen, insoweit der Betrieb oder die Arbeitsstätte in Bayern ist.

Handelt es sich allerdings um ein verbundenes Unternehmen, sei hinsichtlich des Liquiditätsengpasses auf das gesamte Unternehmen abzustellen. Allerdings sei vor Inanspruchnahme der Soforthilfe das liquide Privatvermögen einzusetzen.

Nähere Informationen zur Antragsberechtigung, Höhe der Soforthilfen, Verfahren sowie das Antragsformular selbst sind den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie der Regierung von Schwaben zu entnehmen.

Die jeweiligen Bezirksregierungen sind die örtlich zuständigen Vollzugsbehörden. So ist beispielsweise die Landeshauptstadt München für die Bearbeitung der Anträge des Stadtgebiets zuständig.

Personelle Verstärkung

Der Lage entsprechend nehmen immer mehr Betriebe und Freiberufler die Soforthilfe entgegen. So muss beim zuständigen Sachgebiet der Regierung von Schwaben bereits mit verstärktem Personaleinsatz an den Anträgen gearbeitet werden.

Trotz dessen wird versucht die Entscheidungsphase auf ein Minimum zu begrenzen. Aus diesem Grund appelliert die Regierung an die Antragsteller von Nachfragen über die Hotline abzusehen. Außerdem bittet die Regierung um Verständnis, dass Eingangsbestätigungen auf Grund der hohen Fallzahlen bis auf Weiteres weder per Post noch per Mail versandt werden.

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