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Das Augsburger Betriebsratsgremium wurde am 29. November 2013 wegen der zweiten Kündigung eines Augsburger Betriebsrats angehört. Das Betriebsratsgremium hat die Zustimmung zur Kündigung verweigert. Der Vorwurf diesmal: Der Mann habe im ersten Kündigungsverfahren am 25. November vor Gericht die Unwahrheit gesagt. Hierzu Tim Lubecki, der schwäbische Regionalgeschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Burger King-Geschäftsführer Herr Yildiz scheint Angst zu haben, dass sein erstes Kündigungsverfahren scheitert und legt jetzt mit einer abenteuerlichen Begründung nach.“
Eklatanter Rechtsbruch von Gericht bestätigt
Das Augsburger Arbeitsgericht hatte Burger King am 20. November dieses Jahres auf sofortige Zahlung von 1.050 Euro an einen Augsburger Betriebsrat verurteilt. Dieser wartet seit Monaten auf seinen Lohn. Bis heute ist immer noch keine Zahlung erfolgt. Die NGG hat daher die Zwangsvollstreckung eingeleitet. „Ein Gerichtsurteil einfach zu ignorieren, ist schon dreist. Burger King-Geschäftsführer Ergün Yildiz scheint der Respekt vor unserem Rechtsstaat zu fehlen“, kommentiert Lubecki. Das ist nicht ganz unwahr, das Augsburger Arbeitsgericht attestierte der Burger King GmbH in der Verhandlung am 20. November bereits „eklatanten Rechtsbruch“.
Drei weitere Abmahnungen gegen Schichtleiter
Die NGG musste wegen der rechtswidrigen Abmeldung eines Betriebsrats bei der Augsburger AOK ein weiteres Eilverfahren gegen die Burger King GmbH einleiten, damit dieser seinen Versicherungsschutz nicht verliert. Der Vorsitzende des Augsburger Betriebsrats - ein Schichtleiter - erhielt in den letzten Tagen gleich drei Abmahnungen wegen angeblicher Nichtbeachtung interner Burger King-Richtlinien. Dazu Lubecki: „In dem Restaurant fehlt qualifiziertes Personal. Die Schichtleiter geben ihr Bestes, aber die Arbeit ist nicht immer zu schaffen. Meiner Meinung nach soll hier ganz gezielt die nächste Kündigung vorbereitet werden - diesmal gegen den Betriebsratsvorsitzenden.“