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Was ist dran an den Gerüchten um Burger King?
Burger King

Was ist dran an den Gerüchten um Burger King?

Auch ein Burger King in Augsburg ist von den Negativ-Schlagzeilen des Franchisers betroffen, Foto: B4B SCHWABEN
BURGER KING Filiale in Augsburg. Foto: B4B SCHWABEN

Am vergangenen Montag strahlte RTL die Sendung „Team Wallraff – Reporter Undercover“ aus. Unter anderem schleuste sich ein Reporter in die Burger King Filiale in Gersthofen ein. Danach brachen heftige Diskussionen gegen Burger King aus. Von mangelnder Qualität bei der Lebensmittelhaltung war die Rede.

In „Team Wallraff – Reporter Undercover“ schleusten sich Reporter unter die Mitarbeiter von Burger King ein, um einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Danach machten im Internet heftige Diskussionen die Runde. Denn die Reporter sprachen von unzureichender Hygiene, Lebensmittelqualität und unzureichenden Arbeitsbedingungen.  Vor allem in der Lebensmittelaufbewahrung gebe es hohe Qualitätsmängel, berichteten die Reporter. Offene Lebensmittel seien nachetikettiert worden, damit sie länger haltbar wären, außerdem war von einer stark erhöhte Anzahl an Darmbakterien auf Produkten nachgewiesen worden, hieß es in der RTL-Sendung.

Gewerkschaftsvertreter vermutet Zusammenhang zwischen mangelnder Hygiene und Kündigungen

Nicht nur die Gersthofer Filiale, die bei den Dreharbeiten undercover besucht wurde, sondern drei weitere Filialen im Augsburger Stadtgebiet, unterliegen dem betroffenen Franchiser. Die Rede ist von der Yi-Ko Holding, die aufgrund mehrerer Gerichtsverhandlungen wegen Kündigungen, bereits seit Monaten in den Medien präsent ist. Tim Lubecki, Sprecher der Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten, sieht in der mangelnden Hygiene und den Kündigungen einen Zusammenhang. „Das, was Herr Wallraff und seine Reporter entdeckt haben, passt in das System des Franchisnehmers. Er handelt nach dem Prinzip der bestmöglichen Kosteneinsparung. Ausdünnen der Mannschaft, Personalkosten runterfahren, Mitarbeiter raus drängen. Das führt aber lediglich dazu, dass die Beschäftigten mit der Arbeit nicht mehr zurande kommen“, erklärt Lubecki gegenüber der B4B SCHWABEN Redaktion.

Mitarbeiter sollen nicht zu Schuldigen gemacht werden

Laut Lubecki seien die Mitarbeiter hier die falschen Sündenböcke. „Es gibt von oben schriftliche Anweisungen, was die Margen betrifft. Werfen die Mitarbeiter die Waren weg, erreichen Sie ihr Ziel nicht. Verkaufen Sie es, anstatt wegzuschmeißen, ist es auch falsch. Die Mitarbeiter können also zwischen Pest und Cholera wählen“, so Lubecki.

BURGER KING® reagiert mit Stellungnahme

Auch BURGER KING® selbst reagierte bereits auf die Vorwürfe. Auf Facebook veröffentlichte das Fast Food-Unternehmen eine Stellungnahme. Dort heißt es: „Bei der Burger King GmbH handelt es sich um eine selbständige sowie von BURGER KING® rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Franchisenehmerin, die in Deutschland 90 BURGER KING® Restaurants betreibt. Die Vorwürfe sind sehr beunruhigend, weswegen diese Angelegenheit für uns von höchster Bedeutung sind und wir diese mit absoluter Dringlichkeit bearbeiten.“. BURGER KING® kann versichern, dass „die dargestellten Handlungen eine Verletzung unserer Unternehmenswerte darstellen und jeglichen Verpflichtungen widersprechen, denen wir uns auf Lebensmittelsicherheit und Produktqualität in unseren Restaurants verschrieben haben“, heißt es weiter.

Aktionsplan soll Verbesserungen mit sich bringen

BURGER KING® arbeitet mit dem Franchisenehmer Yi-Ko Holding an einem Aktionsplan, um solche Handlungen künftig zu unterbinden. Tim Lubecki hält diese Maßnahmen für überflüssig. „Die Mitarbeiter brauchen keine Schulungen. Sie wissen, wie es richtig geht. Es liegt jetzt an dem Franchisenehmer, mehr Personal einzustellen, damit die Arbeit richtig gemacht werden kann.“

Umetikettierung rechtlich nicht falsch

Das Amt für Lebensmittelüberwachung des Landkreises Augsburg bezog ebenfalls Stellung zu den Vorwürfen der Qualitätsmängel im Lebensmittelbereich. Demnach würden die Filialen in unregelmäßigen Abständen unangekündigt kontrolliert werden. Mängel bei den Lebensmitteln seien bislang nicht festgestellt worden. Auch zu der Umetikettierung der Lebensmittel gibt die Lebensmittelüberwachung Auskunft. „Bei abgelaufenen Lebensmitteln besteht kein Verwendungsgebot. Das Mindesthaltbarkeitsdatum regelt nur, wie lange der Hersteller für den einwandfreien Zustand der Ware bei sachgerechter Lagerung mindestens die Garantie übernimmt. Danach kann der Lebensmittelbetrieb die Ware prüfen und bei ordnungsgemäßem Zustand weiterverwenden.“ Die Umetikettierung in den Burger King Filialen ist also nichts rechtswidrig. 

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