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Deren Muttergesellschaften der Einzelhandelsriesen sind SIGNA Retail beziehungsweise die Hudson Bay Company (HBC). Die Umsätze von Karstadt und Kaufhof betragen zusammen rund fünf Milliarden Euro. „Wir haben das Vorhaben intensiv geprüft. Weder aus der Perspektive der Verbraucher, noch aus Sicht der Hersteller und Lieferanten gab es durchschlagende wettbewerbliche Bedenken“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dass sich die beiden Einzelhändler zusammenschließen wollen, ist bereits seit längerem bekannt.
Rund 20 verschiedene Warengruppen überprüft
„Karstadt Warenhaus und Galeria Kaufhof sind zwar die einzigen bundesweit tätigen Warenhausbetreiber. Aus wettbewerblicher Sicht gibt es aber keinen sogenannten Warenhausmarkt. Wir mussten uns allerdings mit den konkreten Marktverhältnissen für rund 20 verschiedene Warengruppen an den jeweiligen Standorten der Warenhäuser befassen, da sich die jeweiligen Marktverhältnisse voneinander unterscheiden. Wir haben festgestellt, dass Kaufhof und Karstadt selbst bei isolierter Betrachtung des rein stationären Handels nur in einzelnen Warengruppen und Regionen Marktanteile von mehr als 25 Prozent erzielen. Für eine stark wachsende Zahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern sind Online-Händler in den meisten Warengruppen zudem eine wichtige Einkaufsalternative. Dieser zunehmende Wettbewerbsdruck des Online-Handels ist in unsere Bewertung eingeflossen“, so Mundt weiter.
100 Handelsunternehmen und Lieferanten befragt
Das eigentliche Kontrollverfahren wurde schon vorab intensiv vorbereitet. So konnte die Fusion bereits innerhalb der einmonatigen sogenannten ersten Phase abschließend geprüft werden. Das Bundeskartellamt hat dafür rund 100 Handelsunternehmen und Lieferanten, darunter die größten Online-Händler und stationären Händler in Deutschland, befragt. Eingehender untersucht hat das Bundeskartellamt die Warengruppen „Gepäck“ (Koffer/Taschen), „Wäsche“, „Sport/Outdoor“, „Spiele/Spielwaren“, „Heimtextilien“ sowie „Büro- und Schreibwaren“. Grund dafür ist, dass die Marktstellung von Kaufhof und Karstadt in diesen Warengruppen am stärksten ist.
Fusion wird als unbedenklich eingestuft
Das Ergebnis zeigt, dass die Fusion insoweit unbedenklich für den Wettbewerb ist, dass sie freigegeben werden kann. Der Verhaltensspielraum von Kaufhof und Karstadt wird in allen Warengruppen und Regionen jeweils durch verschiedene andere stationär tätige Wettbewerber eingeschränkt. Die Marktanteile der beiden Unternehmen liegen nur in wenigen relevanten Warengruppen und Regionen bei mehr als 25 Prozent.
Starke Marktstellung im Bereich Wäsche“, „Heimtextilien“ und „Gepäck“
Darüber hinaus besteht ein starker Wettbewerbsdruck aus dem Online-Handel. Auf den Beschaffungsmärkten, also im Verhältnis der Warenhausbetreiber zu ihren Lieferanten, werden Karstadt und Kaufhof zusammen insbesondere in den Warengruppen „Wäsche“, „Heimtextilien“ und „Gepäck“ eine starke Marktstellung haben. Dennoch können Hersteller ihre Waren weiterhin über Fachhändler, stationär sowie online, vertreiben. Einige Hersteller haben die Sorge geäußert, dass die Unternehmen künftig über eine große Einkaufsmacht verfügen und daher auch Konditionenverbesserungen fordern könnten. Das Bundeskartellamt wird dies im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten.
Einkaufskooperation „Sport/Outdoor“ weiterhin unklar
Im Bereich „Sport/Outdoor“ ist Karstadt Mitglied der Einkaufskooperation Intersport. Aufgrund der Fusion käme hier auch noch das Einkaufsvolumen von Kaufhof hinzu. Das Bundeskartellamt behält sich vor, diese Einkaufskooperation im Nachgang zu der Fusion genauer zu prüfen. Die von der Fusion betroffenen Immobilienmärkte waren wettbewerblich unproblematisch.