Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Der Bundesgerichtshof hat die RWE Preisänderungen wegen einer intransparenten und rechtswidrigen Klausel für ungültig erklärt. Millionen Gaskunden können nun auf Rückzahlungen hoffen. Die swa und erdgas schwaben müssen sich aber keine Sorgen machen. Sie haben nicht die betroffene Klausel verwendet.
Es ist ein Urteil mit weitreichenden Folgen für viele Gasversorger. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Preisveränderungsklausel, die RWE ermöglicht hatte Preiserhöhungen ohne Begründung durchzusetzen, nicht zu rechtfertigen ist. 25 Kunden von RWE hatten den Konzern wegen den Preiserhöhungen zwischen 2004 und 2006 verklagt. Der BGH gab den Klägern recht. Preisänderungen ohne nähere Begründung sind nicht transparent genug. Verbraucher müssen über Veränderungen im Preis ausreichend Informiert werden. In diesem Fall müsse den Betroffenen auch ein Kündigungsrecht eingeräumt werden. Kunden, die Tarifverträge mit einer ähnlichen Klausel abgeschlossen haben, können möglicherweise ebenfalls wegen mangelnder Transparenz und nicht ausreichenden Informationen mit Entschädigungen rechnen. Sogenannte Gassonderkunden sind von diesem Urteil betroffen. Das sind nunmehr 70 Prozent der Gaskunden in Deutschland.
Betroffene Klausel wird in der Region nicht verwendet
Auf die regionalen Gasversorger scheint das Urteil aber wohl keinen Einfluss zu haben. Die Stadtwerke Augsburg hat bekannt gegeben, dass Haushaltskunden in ihren eigenen „Sonderkundenverträgen“ nicht betroffen sind. Die in diesem Fall untersuchte Klausel würde von der swa nicht verwendet werden. In ihrer Klausel würden die Voraussetzungen für Preisänderungen klar und transparent dargestellt. Preissenkungen und Preiserhöhungen werden in gleicher Weise berücksichtigt.
Urteilsbegründung soll weitere Klarheit schaffen
Auch erdgas schwaben zieht seinen Hals aus der Schlinge. Das Urteil würde hier ebenfalls nicht für die Geschäfte des Energieversorgers relevant sein. Bei den betroffenen Preisgruppen „schwaben preis“ und „schwaben preis bonus“ würde das Unternehmen eine eigenständige und transparente Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) verwenden. Weil die betroffene Klausel nicht verwendet wird sei erdags schwaben nicht von den Rückzahlungen betroffen. Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, wird das Unternehmen keine Bewertung der gerichtlichen Entscheidung vornehmen. Somit ist auch eine davon abgeleitete Handlungsanweisung für die Energieversorger noch nicht möglich. Die Urteilsbegründung wird dann auch vermitteln, wie die Vertragslücke für Preiserhöhungen geschlossen werden soll. In der Regel sollte die Begründung innerhalb von drei Wochen veröffentlicht werden.t.