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von Rebecca Weingarten, Online-Redaktion
Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung steigt beim Bezirk Schwaben seit Jahren stetig an. „Wir wollen nicht nur bei anderen um mehr Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt werben, sondern selber mit gutem Beispiel vorangehen“, so Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. Die Bemühungen des Bezirks Schwaben, Arbeitsplätze entsprechend zu besetzen, tragen somit Früchte.
Über 10 Prozent der Angestellten beim Bezirk Schwaben schwerbehindert
Erstmals wurde 2011 die 10-Prozent-Marke überschritten. 2014 waren bereits 11,24 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Bezirk Schwaben schwerbehindert. Die vorgeschriebene Quote liegt bei fünf Prozent: Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmern sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze sollten entsprechend besetzt sein. Wer dem nicht nachkommt, muss an das zuständige Integrationsamt eine finanzielle Ausgleichsabgabe entrichten.
Bezirk Schwaben beschäftigt im Durchschnitt 40 schwerbehinderte Mitarbeiter
„Ein Arbeitsplatz mit dem Wissen, gebraucht zu werden, Kompetenzen einbringen zu können und dabei auch soziale Beziehungen zu pflegen – das ist jedoch für die Betroffenen durch nichts auszugleichen“, betont Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. Beim Bezirk Schwaben waren im vergangenen Jahr 530 Arbeitsplätze besetzt. Die Angestellten arbeiten unter anderem in der Zentralverwaltung in Augsburg, in den Museen und kulturellen Einrichtungen, am Fischereihof und am Eigenbetrieb Irsee. Da Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze mit weniger als 18 Wochenstunden nicht zur Berechnung herangezogen werden, waren Grundlage für die Beschäftigungsquote 438 Arbeitsplätze. Im Durchschnitt waren 40 schwerbehinderte Menschen beim Bezirk beschäftigt.
Arbeitsplätze konnten teilweise auf Bedarf umgerüstet werden
Einige Arbeitsplätze konnten dabei auf den Bedarf der Arbeitnehmer umgerüstet werden. Dies war mithilfe der Arbeitsagentur, der Rentenversicherungsträger und dem Integrationsamt sowie der öffentlichen finanziellen Förderung möglich. So wurden beispielsweise spezielle Hilfsmittel wie eine Bildschirm-Software für sehbehinderte Mitarbeiter beschafft.