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Betriebsratswahlen 2014: Fluch oder Segen?
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IG Metall Augsburg

Betriebsratswahlen 2014: Fluch oder Segen?

Betriebsrat & Geschäftsführung müssen gut miteinander auskommen - sonst leidet noch das Unternehmen. Foto:Fotolia
Betriebsrat & Geschäftsführung müssen gut miteinander auskommen - sonst leidet noch das Unternehmen. Foto:Fotolia

Die Betriebsratswahlen 2014 stehen vor der Tür. Für manche ist der Betriebsrat Fluch, für andere Segen. Eins steht jedoch fest: Geschäftsführung und Betriebsrat müssen gut miteinander auskommen. Sonst leidet am Ende noch das Unternehmen.

Pünktlich zu den Betriebsratswahlen ab März 2014, informierte Dr. Thomas Fiebig vom Institut für Personalmanagement & Mitbestimmung, wie Betriebsrat und Geschäftsführung miteinander arbeiten können. Denn für die Unternehmen sei es wichtig, die Interessen und Rechte der Betriebsräte sinnvoll zugunsten strategischer Unternehmensziele einzusetzen. Die Gewerkschaften auf der anderen Seite, bereiten sich ebenfalls schon auf die Betriebsratswahlen 2014 vor. Ihr Ziel: Kein Betrieb ohne Betriebsrat.

IG Metall Augsburg zu den Betriebsratswahlen 2014

Neben den Kommunalwahlen stehen dieses Jahr auch die Betriebsratswahlen 2014 an. Vom 1. März bis zum 31. Mai 2014 wird gewählt. Die IG Metall Augsburg rührt hierfür schon kräftig die Werbetrommel. „Betriebsräte sorgen für bessere Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Durchschnitt rund zehn Prozent höhere Entgelte“, sagt Michael Leppek, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Augsburg. Die IG Metall hat ein festes Ziel vor Augen: Kein Betrieb ohne Betriebsrat. Bei den Betriebsratswahlen 2010 gelang es der IG Metall in rund 1.500 Betrieben bundesweit neue Betriebsräte zu gründen. Die IG Metall Augsburg betreut rund 1.200 Betriebsräte in knapp 100 Unternehmen und Betrieben der Region.

Sozialpartnermanagement statt Uneinigkeit nach Betriebsratswahlen 2014

Nicht selten begegnen Unternehmer dem Betriebsrat mit einem gewissen Unbehagen. Doch der Erfolg eines Unternehmens ist mehr und mehr von einem gelungenen Zusammenwirken von Unternehmen und Betriebsrat abhängig. In einer modernen Gesellschaft wie unserer, steht das Mitspracherecht der Angestellten ganz vorne mit dabei. Dr. Thomas Fiebig vom IPM Institut für Personalmanagement & Mitbestimmung, versuchte in einer Vortragsveranstaltung, Unternehmern den „richtigen Umgang“ mit Betriebsräten näher zu bringen. Denn seines Erachtens, können Betriebsrat und Geschäftsführung durchaus am selben Strang ziehen. Klar formulierte Ziele auf beiden Seiten, helfen bei der Konfliktlösung. Ein „Sozialpartnermanagement“ sei der Schlüssel für eine gute Kooperation.

Pflichten der Betriebsräte und Geschäftsführer

Betrachtet man die Stellung eines Betriebsrates im Unternehmen, wird schnell deutlich, dass er eine Art Zwischenposition einnimmt. Denn er steht zwischen  Geschäftsführung und Belegschaft. Daher müsse der Betriebsrat auch den Anforderungen beider Seiten gerecht werden, wie Dr. Fiebig erläuterte. Doch „die Entwicklung von Verhandlungsstrategien, das Ausloten von Handlungs-Spielräumen, die Gestaltung von Kompromissen sind Aufgaben der Führung im Zusammenwirken mit dem `Sozialpartnermanagement´“, bringt Dr. Fiebig auf den Punkt.

Vortrag von Dr. Fiebig zu Betriebsratswahlen 2014

Dr. Fiebig versuchte den Zuhören mit der Vortragsveranstaltung zu den Betriebsratswahlen 2014 allerlei Tipps an die Hand zu legen. Mitunter macht er den Vorschlag, dass alle Führungskräfte darauf drängen sollten, innerhalb der Personalorganisation eine gute Beziehung zu den Betriebsräten aufzubauen. Denn wer gut miteinander kann, hat es in der späteren Zusammenarbeit leichter. Zudem äußerte Dr. Fiebig unter anderem, dass ein guter Geschäftsführer, aber auch ein guter Betriebsrat, in der Lage sein sollte, vergangenen Zwist hinter sich zu lassen. Geschehen ist Geschehen – vielmehr müsse man den „Fokus auf Wandel setzen“, wie Fiebig erläutert.

Erwartungen der IG Metall an die Betriebsratswahlen 2014

„Betriebsratswahlen sind gelebte Demokratie im Betrieb“, sagte Robert Armellini, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Augsburg. Es gehe darum, dass die Beschäftigten die Arbeitsbedingungen konkret mitgestalten und verbessern können. Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungs-Funktion. Leiharbeitnehmer dürfen nach drei Monaten Überlassung wählen. Beschäftigte, die seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen arbeiten, dürfen kandidieren. Bleibt abzuwarten, wie die  Betriebsratswahlen 2014 ausgehen werden. Wenn Geschäftsführer und Betriebsrat miteinander kooperieren, tragen beide wesentlich zu einem guten Betriebsklima bei. Nicht zuletzt wird sich die gute Stimmung auch positiv auf den Erfolg eines Unternehmens auswirken.

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