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Beschleunigtes Vorgehen gegen Patent- und Markenverletzer
Kanzlei ERNICKE

Beschleunigtes Vorgehen gegen Patent- und Markenverletzer

Rechtsanwalt Maximilian Ernicke hat vor dem Oberlandesgericht München eine wichtige Entscheidung zur Zustellung in China erstritten. Foto: Kanzlei ERNICKE
Rechtsanwalt Maximilian Ernicke hat vor dem Oberlandesgericht München eine wichtige Entscheidung zur Zustellung in China erstritten. Foto: Kanzlei ERNICKE

Bayerische Gerichte machen den Weg frei für ein beschleunigtes Vorgehen gegen chinesische Patent- und Markenverletzer. In China ansässige Unternehmen können sich nicht mehr hinter bürokratischen Mauern verstecken. Das hat die Kanzlei ERNICKE jetzt erreicht.

Der Onlinehandel brummt und das nicht erst seit Corona. Gerade chinesische Unternehmen nutzen vermehrt Webshops und Onlinemarktplätze um ohne physische Handels-Dependance auf dem deutschen Markt aufzutreten. Nicht selten werden dabei illegale Nachahmungen der Produkte deutscher Unternehmen zu extrem niedrigen Preisen angeboten. Die Augsburger IP-Kanzlei ERNICKE unterstützt schon seit Jahren ihre Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Marken- und Patentrechte gegen Onlineanbieter aus China. Bisher war das gerichtliche Vorgehen gegen chinesische Unternehmen oft teuer und zeitaufwendig.

Zustellung nach elektronischer Benachrichtigung

Der Grund für schwierige gerichtliche Vorgehen: Hat das chinesische Unternehmen keinen Sitz in Deutschland, müssen Klagen oder einstweilige Verfügungen auf Chinesisch übersetzt und förmlich in China zugestellt werden. Die Zustellungsgesuche werden von den chinesischen Behörden aber in der Regel unerledigt zurückgeleitet. Findet ausnahmsweise eine Zustellung statt, dauert diese mindestens eineinhalb Jahre oder mehr. Lösung gegen das Versteckspiel: Das Oberlandesgericht München bestätigt Möglichkeit der öffentlichen Zustellung nach elektronischer Benachrichtigung.

Höhergerichtliche Leitlinie fehlte bisher

Dass sich chinesische Schutzrechtsverletzer hinter bürokratischen Mauern verstecken können, wollte Rechtsanwalt Maximilian Ernicke von der Kanzlei ERNICKE nicht akzeptieren. Er beantragte schon mehrfach vor deutschen Landgerichten eine öffentliche Zustellung von Patent- und Markenrechtsklagen gegen in China ansässige Unternehmen. Manche Kammern folgten einem solchen Antrag bereits. Andere lehnten die öffentliche Zustellung aber ab. Es fehlte bisher an einer höhergerichtlichen Leitlinie.

Gestärkte Rechtsposition von Marken- und Patentinhabern

Das Oberlandesgericht München bestätigte in einem von der Kanzlei ERNICKE geführten Verfahren nun, dass aufgrund der derzeit unzumutbaren Zustellungsdauer die Auslandszustellung in China unter bestimmten Voraussetzungen durch eine öffentliche Zustellung ersetzt werden kann. Das rechtliche Gehör könne durch eine vorherige elektronische Benachrichtigung mit ausreichendem Hinweis auf die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten gesichert werden. Voraussetzung ist, dass der Prozessgegner über diesen Kommunikationskanal nachweislich erreichbar ist und die Benachrichtigung in einer Sprache erfolgt, derer der Prozessgegner mächtig ist. Kommuniziert das chinesische Unternehmen im geschäftlichen Verkehr auf Englisch, kann daher bei öffentlicher Zustellung eine englische Übersetzung und Benachrichtigung per E-Mail ausreichen. Die genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts München sorgt nun für mehr Rechtssicherheit und stärkt die Rechtsposition von Marken- und Patentinhabern.

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