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Bayerisch-Schwabens Betriebe: Das bedeutet der Azubi-Mindestlohn
Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer

Bayerisch-Schwabens Betriebe: Das bedeutet der Azubi-Mindestlohn

Die Gebäude der Handwerkskammer für Schwaben und der Industrie- und Handelskammer Schwaben in Augsburg. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Ab dem Jahr 2020 sollen Auszubildende mindestens 515 Euro verdienen. Was bedeutet das für die Betriebe? Wir haben bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK) und der Handwerkskammer für Schwaben (HWK) nachgefragt.

Laut Medienberichten will die Bundesregierung am Mittwoch einen Mindestlohn für Auszubildende beschließen. Ab dem Jahr 2020 sollen die jungen Menschen demnach eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten. In den darauffolgenden Jahren soll sich der Wert erhöhen. Im Jahr 2021 könnte er auf 550 Euro ansteigen, ein Jahr später auf 585 Euro und ab 2023 dann auf 620 Euro. Außerdem plane die Regierung eine zusätzliche Staffelung der Mindestbezüge für Azubis im zweiten und dritten Lehrjahr.

„Ein schwerer Eingriff in die Betriebs- und Tarifautonomie“

Die HWK für Schwaben schätzt den Beschluss für kritische ein, dennoch seien die wenigsten Handwerksbetriebe direkt betroffen. „Wir sehen eine staatlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung kritisch. Es handelt sich um einen schweren Eingriff in die Betriebs- und Tarifautonomie. Allerdings sind bundesweit über 80 Prozent der Unternehmen nicht davon betroffen. Diese Firmen zahlen bereits Ausbildungsvergütungen von über 500 Euro, die entweder tariflich so fixiert sind oder die dies freiwillig tun. Im schwäbischen Handwerk zahlen nur  zwei Prozent der Ausbildungsbetriebe weniger als 500 Euro. Meist geschieht dies in sogenannten Nischenberufen, die per se sehr wenige Azubis in der Ausbildung haben“, erklärte Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Schwaben gegenüber unserer Redaktion.

„Der geplante Mindestlohn für die allerwenigsten Mitglieds-Betriebe relevant“

Für die IHK sei dieser Beschluss kein großes Problem, bestätigte die Kammer auf Nachfrage unserer Redaktion. Schließlich bezahle schon jetzt eine große Mehrheit der Betriebe mehr als den geplanten Mindestlohn. „Die meisten der Unternehmen orientieren sich bei den Ausbildungsvergütungen an den Tarifen und zahlen daher schon jetzt mehr als 515 Euro. Aus diesem Grund ist der geplante Mindestlohn für die allerwenigsten Mitglieds-Betriebe relevant. Ich sehe das als eine tolle Message vonseiten der IHK“, unterstrich Oliver Heckemann, Leiter Geschäftsbereich Berufliche Bildung bei der IHK Schwaben.

Angemessene Vergütung entscheidet im Fachkräftewettbewerb

Einig sind sich die Kammern beim Thema Fachkräftemangel. „Eine gute Bezahlung ist wichtig im Wettbewerb um Fachkräfte. Die jungen Leute wissen um ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Es geht bei der Auswahl des Ausbildungsbetriebs zwar nicht ausschließlich um die Vergütung, sie macht aber einen großen Punkt aus“, so Heckemann. Ähnlich sieht es die Handwerkskammer für Schwaben. „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und eines hohen Bedarfs an Nachwuchskräften, haben die Handwerksbetriebe ein erhebliches eigenes Interesse angemessene Vergütungen zu bezahlen um Nachwuchskräfte zu gewinnen. Es gibt allerdings branchen- und regionalspezifische Besonderheiten“, ergänzte Wagner.

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