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Die Fläche schließt zwei große Eisenbahnbetriebshallen ein, die in ein Eisenbahnmuseum mit Museumswerkstatt umfunktioniert werden. In dem Konzept sind auch eine Gastronomie für Museumsbesucher und Veranstaltungen mit Bezug auf die künftige Museumsnutzung möglich. Zudem sind Stellplätze für Autos und Fahrräder angedacht.
Einzelne Werkstatt-Gleise bleiben in Betrieb
Der Beschluss umfasst Auflagen zur Denkmalpflege, zum Schutz vor Immissionen und vor allem zur Sicherheit der Besucher. Diese waren insbesondere deshalb erforderlich, da innerhalb des Geländes nach wie vor einzelne Werkstatt-Gleise in Betrieb bleiben. Die Regierung von Oberbayern ist hier als Landeseisenbahnaufsicht Südbayern tätig geworden. Diese ist auch für den Regierungsbezirk Schwaben zuständig.
Rechtlicher Rahmen wird gegeben
Ein Teil des Eisenbahnbetriebs- und Ausbesserungswerks im heutigen Augsburger Stadtteil Hochfeld, befindet sich im Besitz der Bahnpark gGmbH. Das Werk wurde vor etwa 110 Jahren in Betrieb genommen. Das Gelände an der Firnhaberstraße steht fast komplett unter Denkmalschutz. Bereits in den vergangenen Jahren wurden einzelne Anlagen des Bahnparks, wie der Rundlokschuppen und die Montierhalle, im Rahmen von Einzelveranstaltungen für Besucher geöffnet. Durch den aktuellen Planfeststellungsbeschluss erhält dieses Konzept nun auch den nötigen rechtlichen Rahmen.
Beschluss ist keine generelle Veranstaltungserlaubnis
Der Beschluss enthält alle notwendigen Erlaubnisse, Ausnahmen und Befreiungen. Darin wird auch klargestellt, dass eine eisenbahnfremde Nutzung der Gebäude, etwa als Veranstaltungshalle für sonstige Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Geburtstagsfeiern, nicht generell zulässig ist. Der Grund dafür ist, dass das Gelände nach wie vor eisenbahnrechtlich genutzt wird. Da die Gleise zum Teil durch die Museumshallen verlaufen, würde diesem Recht mit einer generellen Veranstaltungserlaubnis widersprochen werden. Hier müssten auch künftig Einzelfallentscheidungen bei der Stadt Augsburg beantragt werden.
Rechte betroffener Anwohner bleiben gewahrt
Im Rahmen des Verfahrens wurden insgesamt rund zehn verschiedene Behörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange angehört. Die Regierung von Oberbayern hatte den Plan auch öffentlich ausgelegt. Fünf ortsansässige Eisenbahnverkehrs-Unternehmen, die Teile des Geländes betrieblich nutzen, erhoben Einwendungen. Die Regierung von Oberbayern bestätigt, dass die Rechte und Belange betroffener Anwohner und anderer Nutzer des Eisenbahngeländes durch verschiedene Auflagen in vollem Umfang gewahrt bleiben.