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von Martina Lakotta, Online-Redaktion
Die Gastronomie ist eine der Zugmaschinen des Mittelstands und Job-Motor in Deutschland. Zum Jahreswechsel erhalten Beschäftigte im Gastgewerbe sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Als Branche im Niedriglohnsektor fürchten Gastronomen die negativen Folgen, die die Einführung des Mindestlohns mit sich bringen wird. B4B SCHWABEN hat mit zwei in Augsburg ansässigen Gastronomen über die politische Entscheidung gesprochen. Rudolf Geckisch, Besitzer des König von Flandern, und Ulrike Löw, Geschäftsführerin bei Catering Cirkularium, geben Auskunft.
Mindestlohn kann zu Problem für Gastronomie werden
„Die Einführung des Mindestlohns kann vor allem in unserer Region durchaus ein größeres Problem für die Gastronomie werden“, befürchtet Geckisch. Auch Ulrike Löw, Geschäftsführerin vom Catering-Service Cirkularium und darüber hinaus zuständig für den Gastronomiebetrieb im Stadttheater Augsburg, steht dem Regierungsbeschluss kritisch gegenüber: „Die Gastronomie gehört nun mal zu den Niedriglohnsektoren. Mit Einführung des Mindestlohns wird es schwer, sich zusätzliche Verstärkung wie beispielsweise Aushilfen für die Spülküche zu leisten.“ Besonders langsamen Mitarbeitern könne aufgrund des neun entstandenen Lohndrucks keine Chance auf Anstellung gegeben werden: „Die fallen damit durch die Maschen“, so Löw.
Gastronomen fürchten Kostensteigerung von bis zu 20 Prozent
Dem Grunde nach sei der Mindestlohn durchaus zu befürworten, meint Geckisch. Trotzdem wird die politische Entscheidung nicht spurlos am Gastro-Gewerbe vorüberziehen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) erwartet bei einigen Betrieben Kostensteigerungen von 20 Prozent. „Auch wir werden unsere Preise anheben müssen“, erklärt der Inhaber des Wirtshauses König von Flandern. Letztlich wird es der Gast sein, der die höheren Lohnkosten zu spüren bekommen wird. „Ob und wie die Bürger Augsburgs diese Erhöhungen akzeptieren, ist fraglich. In unserer Region gilt eher 'große Portionen zu kleinen Preisen'“, äußert Geckisch skeptisch. Der DEHOGA geht außerdem davon aus, dass Betriebe ihre Öffnungszeiten verkürzen werden. Zum Teil könne es auch mehr Selbstbedienung geben.
Mindestlohn hat negativen Einfluss auf Beschäftigung im Gaststättengewerbe
„Wir glauben, dass der Mindestlohn einen negativen Einfluss auf die Beschäftigung hat. Man wird sehr genau schauen müssen, wen man braucht“, fürchtet Löw. In ihrem Betrieb sind derzeit auch zwei Praktikanten untergebracht. Doch Anstellungen wie diese seien in Zukunft kaum mehr tragbar, so die Cirkularium-Geschäftsführerin weiter: „Praktika gehen gar nicht mehr und somit wird den Leuten die Möglichkeit genommen, sich zu beweisen.“
Schrittweise Annäherung an Mindestlohn für Gastronomen möglich
Spätestens zum 1. Januar 2015 werden auch Geckisch und Löw den Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlen. Doch um die Betriebe nicht zu sehr zu belasten, hat die Politik auch für diese Branche Ausnahmen für eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen. Sie sollen den Gastronomen eine schrittweise Annäherung an den Mindestlohn ermöglichen: Arbeitgeber und Gewerkschaften können die Lohnuntergrenze durch Branchen-Tarifverträge bis Ende 2016 unterschreiten. „Wir werden uns nach den Vereinbarungen richten, die zurzeit mit der NGG ausgehandelt werden“, so Geckisch. Auch Frau Löw wird allen Angestellten bereits im September dieses Jahres mindestens 8,50 Euro die Stunde bezahlen.
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