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Bislang standen E-Scooter wahllos verteilt im Augsburger Stadtgebiet auf den Gehwegen – oft auch zur Verärgerung der Bürger. Denn in der Vergangenheit habe es immer wieder Beschwerden über die Art der Nutzung und das Abstellen gegeben. Wild geparkt, seien sie aber nicht nur ein Ärgernis, sondern teilweise auch gefährdend für die Sicherheit der Verkehrswege. Weil auch mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Eltern mit Kinderwägen es schwer haben, an den nicht ordnungsgemäß abgestellten E-Scootern vorbeizukommen, greift die Stadt Augsburg nun durch. Das Abstellen und Ausleihen der elektrischen Roller wird als Konsequenz künftig nur noch in ausgewiesenen Bereichen möglich sein.
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt hat intensive Gespräch mit den Anbietern geführt und ein Abstellkonzept für E-Scooter für die Innenstadt erarbeitet. Zusätzlich wird die Stadt mit den in Augsburg aktiven Anbietern eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung schließen. Diese enthält zusätzliche Festlegungen, beispielsweise für die in der Innenstadt zulässige Gesamtzahl an E-Scootern pro Anbieter. Aber auch Klauseln für die Barrierefreiheit, Reaktionszeiten sowie zur Datenüberlassung sollen festgehalten werden.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23. März dem vorgeschlagenen Abstellkonzept für E-Scooter bereits zugestimmt. Das Mobilitäts- und Tiefbauamt hat mit der Umsetzung schon begonnen und die neuen Regeln können voraussichtlich ab Mai greifen. In der Innenstadt wird es daher künftig 29 ausgewiesene Abstellflächen für E-Scooter geben. Die Anbieter werden dazu entsprechende Zonen in den Apps einrichten, um die Umsetzung auch technisch zu gewährleisten. Für die ausgewiesenen Parkzonen für E-Scooter werden 23 Pkw-Parkplätze umgewandelt. Bei der Auswahl der Standorte sollen bestimmte Kriterien berücksichtigt worden sein. Unter anderem die Erweiterbarkeit für weitere Sharingangebote, die Erreichbarkeit des ÖPNV, die verkehrsrechtliche Umsetzbarkeit und die städtebauliche Verträglichkeit.