Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Rebecca Weingarten, Online-Redaktion
Im Dezember 2014 war das Sozialticket abgeschafft worden. Grund war, dass die bisherige Umsetzung nicht alle Sozialhilfeempfänger bedachte. Damals hatten rund 6.800 Menschen in Augsburg Anspruch auf ein Sozialticket. Jetzt hat die Stadt Augsburg ein neues Konzept entwickelt. Dieses stellt ab dem 1. Juli 2015 rund 18.000 Menschen den Erhalt eines Sozialtickets in Aussicht. Bürgermeister Dr. Stefan Kiefer geht davon aus, dass das Angebot von zirka 25 Prozent der Anspruchsberechtigten genutzt wird. Damit werden um die 4.500 Sozialtickets pro Monat gekauft. Von der Stadt Augsburg wären somit Ticketkosten in Höhe von fast 1.260.000 Euro jährlich zu tragen. Zusammen mit Personal- und Sachkosten wird von einem jährlichen Gesamtaufwand in Höhe von ungefähr 1.485.000 Euro ausgegangen.
Stadtrat muss dem neuen Sozialticket erst noch zustimmen
Bürgermeister Dr. Stefan Kiefer stellt das neue Sozialticket am 6. Mai 2015 dem städtischen Jugend-, Sozial- und Wohungsausschuss vor. Geplant ist, dass es das Sozialticket ab dem 1. Juli 2015 wieder geben soll. Dafür ist aber erst noch die Zustimmung des Stadtrats nötig. In den Grundzügen soll sich das neue Sozialticket nicht vom alten Sozialticket unterscheiden.
Sozialticket gilt für die Zonen 10 und 20
Die Antragstellung für ein Sozialticket erfolgt beim Amt für Soziale Leistungen. Wie zuvor auch werden Berechtigungsscheine für einen Zeitraum von sechs Monaten ausgegeben. Gegen Vorlage dieser Berechtigungsscheine können wie bisher ermäßigte Monatskarten der Preisstufe 2 erworben werden. In Verbindung mit einer kostenlosen AVV-Kundenkarte berechtigen diese zur Nutzung des ÖPNV innerhalb der Zonen 10 und 20. Da zunächst Ende Mai der Stadtrat den Plänen zustimmen muss, ist eine Antragstellung vor dem 22. Mai nicht möglich. Bürgermeister Dr. Stefan Kiefer empfiehlt daher allen Interessenten, sich bereits jetzt eine kostenlose AVV-Kundenkarte zu besorgen. Diese ist im Kundenzentrum am Königsplatz, sowie im Kundencenter der Stadtwerke am Hohen Weg 1 erhältlich.
Bezieher von Wohngeld verlieren Anspruch auf Sozialticket
Grundsätzlich gibt es beim neuen Sozialticket nur eine wesentliche Änderung. Diese betrifft den Personenkreis, der für das Sozialticket anspruchsberechtigt ist. Künftig sind auch die Bezieher von Hartz IV-Leistungen anspruchsberechtigt. Daneben bleiben weiterhin die Bezieher von Sozialhilfeleistungen sowie die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigt. Nicht mehr anspruchsberechtigt sind künftig jedoch die Bezieher von Wohngeld. Insgesamt soll sich die Zahl der anspruchsberechtigten Bürger von bislang 6.800 auf 18.000 erhöhen.
Kostenbeitrag der Bürger für das Sozialticket wurden erhöht
Der künftige Kostenbeitrag der Bürger soll nicht mehr einheitlich 25 Euro, sondern 31,50 Euro für die Ticketarten Jedermann und Ausbildungsverkehr sowie 27 Euro für die Ticketart Senioren betragen. Für Senioren soll künftig die Möglichkeit bestehen, entweder ein zeitlich eingeschränktes Seniorenticket für 27 Euro oder ein uneingeschränkt nutzbares Jedermannticket für 31,50 Euro zu erwerben. Die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sollen ebenfalls anspruchsberechtigt sein.