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Die Digitalisierung der Verwaltung habe im Rathaus der Stadt Augsburg einen hohen Stellenwert. Oberbürgermeisterin Eva Weber erhielt von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach jetzt einen Förderbescheid in Höhe von über 12.700 Euro. Damit können Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung des Rathauses ausgebaut werden.
Förderprogramm „Digitales Rathaus“
Hintergrund ist die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ des Freistaats Bayern, die am 1. Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Nach Mitteilung des Freistaats Bayern stehen für das neue Förderprogramm 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände können im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten.
„Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen“
Wie Ministerin Gerlach betonte, müsse eine Verwaltung für die Bürger rund um die Uhr höchsten Service garantierten. „Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung eines Gewerbes müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zu den Bürgerinnen und Bürgern.“
„Erfreulicher Digitalisierungsgrad erreicht“
„Mit rund 200 Projekten, die sich mit der Digitalisierung von Informations- und Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit beschäftigen, hat Augsburg bereits einen sehr erfreulichen Digitalisierungsgrad erreicht. Diese Entwicklung ist auch deshalb positiv, weil uns das Onlinezugangsgesetz des Bundes vorgibt, dass perspektivisch bis Ende 2022 alle Dienstleistungen einer Verwaltung auch digital angeboten werden sollen. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieses Gesetzes im kommunalen Bereich“, betont Oberbürgermeisterin Eva Weber.