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Augsburg: Corona-Test im Betrieb gilt auch für Außengastro und Co.
Neue Regelung

Augsburg: Corona-Test im Betrieb gilt auch für Außengastro und Co.

Oberbürgermeisterin Eva Weber. Foto: Angelina Märkl/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Die Corona-Testungen in Unternehmen sollen vorangetrieben werden. Mit diesem Anreiz will die Politik dafür sorgen, dass Mitarbeitende sich öfter testen lassen und die Wartezeiten in den Schnellteststationen abnehmen.

Mitarbeitende, die sich im Rahmen der betrieblichen Testangebotspflicht testen lassen, können sich das Ergebnis seit Ende Mai auch bescheinigen lassen. Der Nachweis gilt für 24 Stunden ab Vornahme der Testung, um beispielsweise kulturelle, gastronomische oder sportliche Angebote wahrzunehmen. Die Regelung schließt auch Selbsttests mit ein. Liegen die technischen Voraussetzungen vor, ist ein Selbsttest auch über Video durchführbar. Entscheidend ist, dass alle Arten von Testungen von dafür entsprechend ausgebildetem Personal beaufsichtigt beziehungsweise ausgeführt werden. Mit der Regelung werden die Bundesregelungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung jetzt auch in Bayern angewendet.

Symbolbild. Augsburg von oben. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

„Wir brauchen dieses Signal“

Oberbürgermeisterin Eva Weber begrüßt diese Entscheidung: „Die Stadt Augsburg hatte sich hierzu bereits vorab in einer Anfrage an das zuständige Staatsministerium gewandt. Wir brauchen dieses Signal an alle Betriebe, die in den zurückliegenden Wochen eine eigene Testkompetenz aufgebaut haben.“

„Gewinn für alle Beteiligten“

Wirtschaftsreferent Dr. Wolfgang Hübschle betont den Mehrfachnutzen der Regelung: „Dies ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Die Mitarbeitenden haben einen zusätzlichen Anreiz, sich testen zu lassen, was die Sicherheit in den Betrieben erhöht. Einzelhandel, Gastronomie und köpernahe Dienstleistungen profitieren davon, dass sich nun viele Menschen nicht erneut einem Schnelltest unterziehen müssen, wenn Sie die Angebote nutzen möchten. Und an den bestehenden Schnellteststationen bedeutet dies geringere Wartezeiten.“ Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat für die Test-Bescheinigung ein Muster erstellt. Es steht auf der Seite der Stadt Augsburg zum Download zur Verfügung. Das bayerische Landesamt für Datenschutz gibt ferner wichtige Informationen zum Umgang mit Corona-Testungen im Betrieb aus datenschutzrechtlicher Sicht.

Augsburg macht Ergebnisse von Schnelltests digital verfügbar

Als deutschlandweit erste Kommune bietet die Stadt Augsburg die Möglichkeit, die Ergebnisse von Corona-Schnelltests der städtischen Testzentren in die Corona-Warn-App des Bundes zu übertragen. Damit besteht für jeden die Möglichkeit, sich digital mit der Corona-Warn-App als negativ getestet auszuweisen.

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