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Die Stromkonzerne bereiten eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung vor. Wie SPIEGEL Online berichtet, wollen sie das Atomgesetz kippen und Schadenersatz-Forderungen stellen.
Namhafte Anwaltskanzleien und Gutachter
Für die Klage wurden namhafte Anwaltskanzleien und Top-Gutachter engagiert.Zu den engagierten Kanzleien gehören Linklaters, Freshfields Bruckhaus, Deringer, Clifford Chance und Gleiss Lutz. Wie SPIEGEL Online berichtet wappnen sich die Unternehmen zusätzlich mit Gutachten.
Verfassungsverstoß
Verwaltungsrechtler, Christoph Moench und der damalige Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz haben ein Gutachten für den Düsseldorfer E.on-Konzern verfasst. In dem Gutachten gehen sei davon aus, dass die Bundesregierung mit dem Ausstieg gegen die Verfassung verstößt. Wie SPIEGEL Online berichtet, wurde den Konzernen im Jahr 2000 Reststrommengen zugestanden. Nach den Juristen der Kanzlei Gleiss Lutz sind die Konzerne Eigentümer. Das Eigentumsrecht ist wiederum durch das Grundgesetz geschützt. Hier greift jedoch der Staat mit dem Ausstiegsgesetz massiv in das Eigentumsrecht der Unternehmen ein.
Schadenersatz-Forderung in Milliardenhöhe
Nach SPIEGEL Online fordern die Konzerne daher Schadenersatz. Der Schafenersatz liegt nach der Schätzung der Konzerne im zweistelligen Milliardenbereich. In dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung nach SPIEGEL online alle Atomkraftwerke stufenweise abschalten. Die Atomkraftwerke sollen bis 2022 komplett abgeschalten sein.
Internationales Schiedsgericht
Nach SPIEGEL Online erwägt der schwedische Konzern Vattenfall das internationale Schiedsgericht anzufrufen, falls es in Berlin zu keiner Einigung kommt. Desweiteren wollen die Konzerne die Brennelementsteuer anfechten. Bereits in den nächsten Woche legt RWE nach SPIEGEL-Information Einsprüche beim zuständigen Finanzamt ein.
Information auf Halbjahres-Pressekonferenz
Ein Sprecher des Energiekonzerns wollte sich nicht zu der möglichen Verfassungsklage äußern. Gegenüber SPIEGEL online gab er lediglich zu: „Wir werden umfassend über die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen aus dem Moratorium und den geplanten neuen Atomgesetz auf unserer Halbjahres-Pressekonferenz informieren.“ Die Halbjahres-Pressekonferenz ist Mitte August geplant.