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Die einen tun es als „Sommerloch-Debatte“ ab, die anderen sehen darin die Chance, „alte Werte“ wiederzubeleben. Was auch immer die Intension dahinter gewesen sein mag – geredet wird und das nicht zu knapp. Hochrechnungen werden angestellt, bei welchen Wählern das Thema Befürworter und Gegner findet. Dabei sollte nicht nur die Frage gestellt werden, wer die Dienstpflicht will, sondern ob wir sie stemmen können.
Dr. Matthias Köppel ist Leiter des Geschäftsbereiches Standortpolitik bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben. Im Fall einer „allgemeinen Dienstpflicht“ rechnet er aus Sicht der Wirtschaft mit „enormen Auswirkungen“. Auf Anfrage erklärte er, gerade im Jahr der Einführung würden die Ausbildungsbetriebe leer ausgehen. „Dies wäre bei der aktuell angespannten Fachkräftesituation verheerend“, wird er deutlich.
Schon jetzt fehlen Industrie wie Handwerk zahlreiche Nachwuchskräfte. Es gibt zum einen mehr Bewerber als Stellen, zum anderen leiden einige Branchen unter einem falschen schlechten Image. Die anhaltende Akademisierung greift einen weiteren großen Teil der Absolventen ab. Ein verpflichtend allgemeindienstliches Jahr würde die Wirtschaft demnach hart treffen.
Weiter weist Dr. Köppel darauf hin, dass es bereits die Möglichkeit gibt, sich im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder beim Bundesfreiwilligendienst (BFD) in vielen Einrichtungen zu betätigen. „Die freiwilligen Instrumente, wie FSJ, FÖJ oder BFD dürften ferner den Vorteil haben, dass sie von den Jugendlichen viel motivierter ausgeübt werden, da sie sich selbst dafür entschieden haben“, ist er überzeugt. Dieses Engagement und die teils geforderte Geduld wird sich schwer erzwingen lassen. Das wirkt sich schlussendlich auch auf die Qualität der Arbeit aus.
Ausgereift ist der Vorschlag lange nicht. Die „allgemeine Dienstpflicht“ wirft viele Fragen auf. Wie werden die Betroffenen entlohnt oder erhalten sie keine Vergütung? Wer zahlt diese? Die Arbeitgeberstellen, der Staat oder niemand? Wie viel sollten Sie erhalten? Unterscheidet sich dies von Tätigkeit zu Tätigkeit? Wie soll die Verteilung organisiert werden? Werden dafür extra Stellen geschaffen? Was passiert mit „Verweigerern“?
Ein weiterer Punkt: In manchen Augen ist der Dienst verfassungswidrig. „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen“ steht in Artikel 12 des Grundgesetztes. „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“ Medienberichten und Rechtsexperten zu folge fallen Soziale oder ökologische Dienste in der aktuellen Definition nicht unter letztere. Folglich müsste erst die Verfassung – mit einer zwei-drittel Mehrheit – geändert werden.
Freilich ist nicht alles schlecht an diesem Vorschlag. Der Grundgedanke, dass junge Menschen sich für ihr Land und die Gesellschaft einsetzen, mehr Verständnis untereinander zu schaffen, ist nobel. Ja, das Land braucht mehr von diesem Engagement. Ob sich dieses erzwingen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Genauso, ob es um jeden Preis geschehen sollte, koste es was es wolle.