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Alles Wichtige zur Wahl des bayerischen Landtags 2023
Abstimmung

Alles Wichtige zur Wahl des bayerischen Landtags 2023

Symbolbild. Am 8. Oktober setzten Bayerns Bürger ihr Kreuz für eine neue Landesregierung. Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de
Symbolbild. Am 8. Oktober setzen Bayerns Bürger ihr Kreuz für eine neue Landesregierung. Foto: Timo Klostermeier / pixelio.de

In Bayern naht die Stimmabgabe für eine neue Landesregierung. Die wichtigsten Fragen zur bayerischen Landtagswahl im Überblick.

Am 13.12.2022 setzte die Staatsregierung den Termin für die nächste Landtagswahl auf den 8. Oktober 2023 fest. Dann ist es wieder soweit, und Bayern wählt in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl seine Volksvertreter. Für die Mitbestimmung der kommenden Parlamentsbildung, gibt es allerdings grundsätzliches zu beachten.

Wer kann in Bayern wie abstimmen?

Stimmberechtigt für die Landtagswahl in Bayern sind alle die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Bayern ihren Hauptwohnsitz haben. Jeder Wahlberechtigte erhält per Post eine Wahlberechtigung mit dem ihm zugeteilten Wahllokal. Möchte jemand lieber per Briefwahl abstimmen, so kann er bis spätestens 06.10.2023 um 15 Uhr einen Antrag auf Wahlschein stellen. Die Wahlbenachrichtigungskarte der Gemeinde muss dafür nicht abgewartet werden. Wer sich entscheidet, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, benötigt einen Lichtbildausweis, um seine Identität zu bestätigen.

Was bedeuten Erst- und Zweitstimme?

Wie bei der Bundestagswahl gibt es auch bei der Landtagswahl in Bayern eine Erst- und eine Zweitstimme. Ganz Bayern ist in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürger mit ihrer Erststimme jeweils eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Die Sitzverteilung im Landtag soll aber möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür wird die knappe Hälfte der Mandate im Bayerischen Landtag an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke Listen mit ihren Kandidaten auf. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürger einen Politiker oder eine Politikerin, die außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.

Wer erhält einen Sitz im Landtag?

Nach der Wahl wird ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen die Parteien insgesamt jeweils erhalten haben. Eine Partei, die landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Bayerischen Landtag einziehen. Für die Parteien mit mindestens fünf Prozent wird für jeden Regierungsbezirk errechnet, wie viele der Sitze im Landtag ihnen zustehen. Hat also eine Partei in einem Wahlkreis 50 Prozent der Erst- und Zweitstimmen gewonnen, erhält sie die Hälfte der Sitze, die hier insgesamt zu vergeben sind. Zunächst ziehen alle Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben. Wenn der entsprechenden Partei von ihren Gesamtstimmen her noch weitere Sitze zustehen, ziehen zusätzlich Listenkandidaten ein – diejenigen, die persönlich am meisten Stimmen erhalten haben.

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