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Nach Medienberichten plant das Bundeswirtschaftsministerium eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis 30. Juni 2021. In die Planung seien auch verbesserte Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche einbezogen.
„Obwohl es erste Zeichen einer konjunkturellen Erholung gibt, hat Corona die Wirtschaft weiter fest im Griff. Gerade Dienstleistungsbranchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, der Veranstaltungssektor oder die Messe- und Ausstellungswirtschaft leiden massiv. Viele der Unternehmen kämpfen um ihre Existenz und werden auch in der ersten Hälfte des nächsten Jahres noch auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, um Einnahmeausfälle aufzufangen und nicht in die Insolvenz zu geraten. Die Überbrückungshilfen sichern die dringend benötigte Liquidität. Ich unterstütze daher ausdrücklich die Bestrebungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 zu verlängern und noch stärker auf die besonders betroffenen Branchen auszurichten“, erklärt Minister Aiwanger.
Über 196 Millionen wurden bereits ausgezahlt
Die Unternehmen in Bayern profitieren bereits jetzt maßgeblich von der Überbrückungshilfe. Seit Start des Programms wurden bereits über 196 Millionen Euro an rund 13.400 bayerische Firmen ausbezahlt. Dies entspricht aktuell einem Anteil von knapp 20 Prozent aller ausgezahlten Überbrückungshilfen in Deutschland. Bayern liegt damit auch dank der professionellen Abwicklung durch die IHK für München und Oberbayern deutschlandweit an der Spitze.
Wirtschaftliche Existenz von Unternehmen soll gesichert werden
Die Überbrückungshilfe soll die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sichern, die durch Corona-bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Das Programm war im Juli mit einer Laufzeit von zunächst drei Monaten und einem Volumen von 24,6 Milliarden Euro gestartet und dann bis Ende Dezember 2020 verlängert worden. Die Anträge dürfen ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer gestellt werden.
In der ersten Phase der Überbrückungshilfe waren alle kleinen und mittleren Unternehmen antragsberechtigt, die in Folge der Corona-Krise in den Monaten April bis Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent und in den Monaten Juni, Juli und August mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erlitten haben. In der zweiten Phase der Überbrückungshilfe sind Unternehmen antragsberechtigt, deren Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist oder deren durchschnittlicher Umsatz im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen ist und die in den Monaten September bis Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent erlitten haben .Die Überbrückungshilfe soll in erster Linie Fixkosten erstatten mit einem Höchstbetrag von 50.000 Euro je Monat.