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Martin Humpf, Rechtsanwalt, Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der AWI TREUHAND Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH in Augsburg, sprach beim Gründerabend am 27. Januar 2015 im aiti-Park vor rund 20 Teilnehmern über Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer sowie die zehn Gebote der GmbH-Geschäftsführung.
von Sandra Hinzmann, Online-Redaktion
Rechtliche und wirtschaftliche Fehlentscheidungen von GmbH-Geschäftsführern belasten nicht nur die GmbH, sondern können auch zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Der Geschäftsführer haftet dann unbeschränkt mit seinem gesamten privaten Vermögen. Es empfiehlt sich daher für jeden Geschäftsführer, die rechtlichen Haftungsquellen genau zu kennen, um frühzeitig potentiell haftungsrelevante Situationen zu erkennen und rechtssicher durch das richtige Handeln den haftungsauslösenden Fehler und somit die persönliche Haftung zu vermeiden.
GmbH genießt großes Ansehen in Deutschland
Die Rechtsform GmbH - auch alternativ in Verwendung bei der GmbH & Co.KG - genießt in Deutschland ein hohes Ansehen und Vertrauen in Verbraucherkreisen. Die Popularität verdankt die GmbH einerseits dem Interesse des Unternehmers an einer Haftungsbeschränkung zum Schutz des eigenen Vermögens und andererseits der gegenüber der Rechtsform der Aktiengesellschaft deutlich flexibleren Möglichkeit, durch die Gesellschafterversammlung direkten Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen. Doch die Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der GmbH kommt hierbei nur dem Gesellschafter zu Gute. Der Geschäftsführer hingegen ist einer Vielzahl von gesetzlichen Pflichten ausgesetzt, deren Einhaltung von ihm ohne Beachtung seiner fachlichen Qualifizierung, seiner Erfahrungen und seines Alters unbedingt verlangt wird. Ein Verstoß gegen die ihm obliegenden Pflichten, führt oft direkt zu einem Schadensersatzanspruch.
Die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns
Martin Humpf hat den rund 20 Teilnehmern der Infoveranstaltung ausführlich die Haftungsrisiken für GmbH-Geschäftsführer erläutert. Zur Sprache kamen vor allem die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns und Verstöße wie Verschulden durch Kalkulationsirrtum oder auch Insolvenzen. Nach seinem Vortrag leitete der Rechtsanwalt zehn Gebote für GmbH-Geschäftsführer ab, die seiner Meinung nach unabdingbar sind.
Die 10 Gebote für GmbH-Geschäftsführer
Die rege Diskussion zeigte, dass dieses Thema die Teilnehmer stark bewegte und nicht in jedem Fall vor der Übernahme des Geschäftsführeramts Klarheit über die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers gegeben war.