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Agentur für Arbeit
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Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit

Ab 1. Mai 2011 ist das Zulassungs-Verfahren für den Arbeitsmarkt neu geregelt. Dann können die Arbeitnehmer der MOEL 8 arbeiten, wo sie wollen.

Passend zum Tag der Arbeit am 1. Mai fällt die Einschränkung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit für die MOEL 8-Staaten. Die MOEL 8 sind die Staaten, die erst kürzlich zur EU aus Mittel- und Osteuropa gekommen sind. Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Die Arbeitnehmer können von da an überall in der EU ohne Arbeits-Erlaubnis arbeiten. Auch in der Bundesrepublik Deutschland.

Noch ein paar kleine Einschränkungen

Dennoch, einige Einschränkungen verbleiben für die Arbeitnehmer. Auf Grund von Übergangs-Fristen brauchen Bulgaren und Rumänen weiterhin eine Arbeits-Genehmigung-EU. Zumindest für eine Beschäftigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Diese können sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Für Staatsangehörige der Staaten außerhalb der EU oder des EWR gilt nach wie vor die alte Regel. Sie müssen sich auf jeden Fall eine Aufenthalts-Genehmigung vor der Einreise besorgen. Um dann arbeiten zu können, muss diese die Beschäftigung ausdrücklich erlauben. Für die Erteilung des Aufenthaltstitels sind die örtlichen Ausländerbehörden zuständig. Sie sind gleichzeitig Ansprechpartner für alle Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungs-Aufnahme.

Aufenthalts-Erlaubnis in der BRD

Für einen Aufenthalts-Titel ist in manchen Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese Zustimmung wird in einem behördeninternen Verfahren eingeholt. Das Arbeitsmarkt-Zulassungs-Verfahren wird ab 1. Mai nicht mehr in den Agenturen für Arbeit durchgeführt. Die Aufgabe wird ab diesem Zeitpunkt der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) übertragen. Die ZAV ist eine besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Bonn. Innerhalb der ZAV wird das Arbeitsmarkt-Zulassungs-Verfahren in den Standorten Bonn, Duisburg, Frankfurt/Main und München durchgeführt. Informationen über die Neuorganisation des Arbeitsmarkt-Zulassungs-Verfahrens können auch im Internet nachgelesen werden.

Kein vermehrter Zuzug aus den MOEL 8 erwartet

Die IHK Schwaben rechnet nicht mit einem großen Zuzug aus den MOEL-8. Für Akademiker besteht bereits seit zwei Jahren eine Ausnahmeregelung. Viele Auswanderungs-Willige sind in Länder gezogen, die ihre Arbeitsmärkte früher geöffnet haben. Neben Deutschland hat nur Österreich die volle Übergangsfrist ausgeschöpft. Zudem haben auch die MOEL 8-Länder mit einer ähnlichen demographischen Entwicklung wie Deutschland zu kämpfen. Negative Entwicklungen sind weitgehend ausgeblieben. Befürchtet wurden zum Beispiel die Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer oder die Absenkung des Lohnniveaus.

www.zav.de

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