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Seit über einem Jahr liegt der Haussegen beim Gersthofer Anhänger-Hersteller mittlerweile schief. Auslöser war die Organisation eines Betriebsrates durch die Beschäftigten der Humbaur GmbH. Denn was darauf folgten waren schwere Anschuldigungen seitens der IG Metall und eine gerichtliche Klage gegen den Arbeitgeber. Damals hieß es laut der Gewerkschaft, dass mit unlauteren Mitteln versucht wurde eine Betriebsratswahl zu unterbinden. Ende März wurde diese dann zwar durchgeführt, von Humbaur allerdings als fehlerhaft bewertet. Das Arbeitsgericht Augsburg hat diese Auffassung nun offiziell bestätigt.
Die Nichtigkeit der Betriebsratswahl ergebe sich aus dem Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des geltenden Wahlrechts. Durch das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburgs werde nach Auffassung der Humbaur GmbH deutlich, dass die bisherige Wahl des Betriebsrats nicht nur an Fehlern krankte, die die bloße Anfechtbarkeit der Wahl begründet hätten. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten seien stattdessen so schwerwiegend, dass sogar die Nichtigkeit der Wahl festzustellen war.
Die Humbaur GmbH sehe das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg als Endpunkt einer konfliktträchtigen Auseinandersetzung und blicke positiv auf die zukünftige Entwicklung. Jedoch bleibt abzuwarten, ob das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg von allen Beteiligten akzeptiert wird. Der bisherige Betriebsrat könnte als Verfahrensbeteiligter dieses durch das Landesarbeitsgericht München als Rechtsmittelinstanz überprüfen lassen. Andernfalls wolle das Unternehmen die neuerliche Wahl einer Mitarbeitervertretung positiv begleiten. Dabei erwarte der Gersthofer Hersteller von Anhängern die Einhaltung der geltenden Bestimmungen.
Die Humbaur GmbH gehe derzeit davon aus, dass kurzfristig seitens der Mitarbeitenden die Durchführung einer Betriebsversammlung initiiert wird. Mit ihr soll der für ein ordnungsgemäßes Wahlverfahren notwendige Wahlvorstand bestimmt werden. „Ich würde es begrüßen, zeitnah einen von unseren Mitarbeitenden demokratisch gewählten und rechtskonform gebildeten Betriebsrat bei Humbaur zu sehen, und freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit“, erklärt Geschäftsführer Dr. Volker Nilles und fügt hinzu: „Wir haben viel vor und arbeiten an zahlreichen Veränderungen; einen gut organisierten Betriebsrat halte ich dabei für unerlässlich, um die Veränderungen zu begleiten und erfolgreich zu implementieren.“
Das Unternehmen betont in einer Presseinformation dass es – trotz bisher anderslautender Meldungen – nie Bestreben gewesen sei, die Gründung einer Mitarbeitervertretung zu verhindern. Die Humbaur GmbH sehe es als ihre Verpflichtung an, auf die ordnungsgemäße demokratische Legitimation und auf die Einhaltung der bestehenden Regelungen des Betriebsverfassungsrechts zu achten. Nur auf dieser Basis könne eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle von Arbeitgeber und Mitarbeitenden gelingen.