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Mit großer Mehrheit haben die Beschäftigten beim Anhängerhersteller Humbaur in Gersthofen am 10. Dezember 2021 in einer Versammlung einen Wahlvorstand für die Erstwahl eines Betriebsrates gewählt. Damit haben sich die Beschäftigten klar dafür ausgesprochen, dass es zukünftig bei Humbaur einen Betriebsrat und damit betriebliche Mitbestimmung geben soll.
Gegen die Wahlversammlung habe Humbaur in einem gerichtlichen Eilverfahren angeblichen Formfehler ergebnislos gerügt und versucht, die Wahlhandlung damit zu stoppen, erklärt die IG Metall in einer Mitteilung. Auch soll einem Beschäftigten, der für den Wahlvorstand kandidiert hatte, der Zutritt zur Wahlversammlung verwehrt worden sein.
In den letzten Tagen sollen außerdem mehreren Mitgliedern des Wahlvorstandes, der die Betriebsratswahl durchführt, Angebote zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gemacht worden sein. Der Stellvertretende Vorsitzende des Wahlvorstandes wurde in der vergangenen Woche nach Aussage der Gewerkschaft wegen einer angeblichen Tätlichkeit fristlos gekündigt und erhielt Hausverbot, nachdem er die Angebote eines Aufhebungsvertrages abgelehnt hatte.
Michael Leppek, Geschäftsführer der IG Metall Augsburg äußerte sich hierzu: „In der Gesamtschau drängt sich der Eindruck auf, dass Humbaur mit allen Mitteln versucht, die Erstwahl eines Betriebsrates und damit Mitbestimmung im Betrieb zu verhindern.“
Die Vorwürfe der IG Metall weißt Humbaur zurück. Auf Anfrage unserer Redaktion sendet das Unternehmen dieses Statement: „Die Humbaur GmbH wendet sich nicht gegen die Gründung eines Betriebsrats und achtet selbstverständlich die demokratisch legitimierten Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer*innen. Die Unterstellungen der IG Metall entbehren jeglicher Grundlage. Den weiteren Schritten der IG Metall sieht die Humbaur GmbH gelassen entgegen. In Bezug auf den Arbeitnehmer, der bisher stellvertretender Wahlvorstand war, ist festzuhalten, dass gegen diesen der begründete Verdacht eines erheblich strafrechtlichen Verhaltens besteht und daher zu Recht ein Hausverbot ausgesprochen wurde. Im Übrigen wird vor dem Arbeitsgericht Augsburg ein seitens der Humbaur GmbH initiiertes Verfahren auf gerichtliche Zustimmung zur Kündigung geführt. Die Humbaur GmbH geht von einem positiven Ausgang aus. Die weiteren Behauptungen der Beeinflussung der Wahlbewerber sind gleichfalls unzutreffend; vielmehr werden fortlaufend Personalgespräche ohne jeden Bezug zur anstehenden Betriebsratswahl geführt. Mehr ist aus Sicht der Humbaur GmbH zu den unzutreffenden und wohl allein organisationspolitisch motivierten Vorwürfen der IG Metall nicht zu sagen.“