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Geflüchtete aus der Ukraine wurden nun in Notunterbringungen in Augsburg untergebracht. Wie es für die Menschen jetzt weiter geht und was die nächsten Schritte nach der Ankunft sind.
1.100 Geflüchtete aus der Ukraine sind aktuell in offiziellen Unterkünften in Augsburg untergebracht. Grundsätzlich ist der Freistaat für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig. Die Kommunen unterstützen, indem sie Not- und dezentrale Unterkünfte bereitstellen. In dieser Form hält die Stadt Augsburg aktuell 680 Plätze vor. Am Impfzentrum ist eine Notunterkunft mit weiteren 300 Plätzen eingerichtet, die am Montag, 28. März, in Betrieb genommen wurden. Weitere 500 Plätze sind geplant.
Im Anker-Zentrum, das die Regierung von Schwaben betreibt, wird die Verteilung von Geflüchteten in Schwaben organisiert. Dort erfolgt auch die Registrierung von Geflüchteten, die in Schwaben untergebracht sind. Nach der Registrierung können sich Geflüchtete, die im Stadtgebiet Augsburg eine Unterkunft haben, bei der Ausländerbehörde der Stadt Augsburg anmelden und ihren ausländerrechtlichen Status klären. Sie können zudem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung beantragen. Sofern die Erstregistrierung zeitlich stark verzögert erfolgt, können auch mittels Kopien aller aktuell gültigen Identitätsnachweise Leistungen wie etwa Geld und Lebensmittelgutscheine beantragt werden. Die Antragsstellung folgt digital. Geflüchtete die dabei Hilfe benötigen, werden vom Amt für Wohnung und Unterbringung, sowie den Freiwilligeninitiativen unterstützt.
Die Stadt Augsburg stellt mittellosen Geflüchteten unbürokratisch als freiwillige Leistung ein Überbrückungsgeld von 50 Euro pro Person und zwanzig Euro pro Kind zur Verfügung. Darüber hinaus bittet die Stadt die Supermärkte um Lebensmittelspenden für die Tafel. Geflüchtete, die Lebensmittelgutscheine vom Amt für soziale Leistungen bekommen haben, können diese in Supermärkten einlösen.
Unter den Geflüchteten, die nach Augsburg kommen, befinden sich auch zahlreiche Minderjährige in Begleitung von Erwachsenen, deren Beziehung zueinander und deren tatsächliche Situation nicht geklärt sind. Häufig nehmen sie Quartier in privaten Haushalten. Wie das Amt für Kinder, Jugend und Familie betont, berge dies Risiken bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes. Das Amt bittet daher alle Geflüchteten, Fachkräfte sowie Bürger, besonders wachsam und aufmerksam zu sein. Bei Verdachtsmomenten kann mit der Anlaufstelle Kinderschutz Deutscher Kinderschutzbund Kontakt aufgenommen werden.