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Die ländlichen Gebiete Deutschlands sind, was das Thema Mobilfunk anbelangt, noch immer rückständig. Um den ländlichen Raum agiler und zukunftsfähiger zu gestalten, müssen Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung geschlossen und bisher unterversorgte Mobilfunk-Gebiete aufgerüstet werden. Das ist ein offenes Geheimnis. Spätestens in der Kabinettssitzung vom 9. Januar wurde das Projekt von der damaligen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner dann auf den Weg gebracht. Wirtschaftsminister Franz Pschierer trieb das Vorhaben dann weiter voran. Seit Mitte November ist das bayerische Förderprogramm nun beschlossen.
Periphere Gebiete sollen nicht mehr abgeschlossen sein
Mit dem Programm will der Freistaat eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen. „Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikationstechnik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum. So können auch dort innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen“, sagte Tomaschko.
Freistaat übernimmt Kosten zu 90 Prozent
Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90 Prozent. „Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen und basiert auf Freiwilligkeit. Es entspricht unserer Vorstellung von einem partnerschaftlichen Verhältnis von Staat und seinen Kommunen: Unterstützen, nicht vorschreiben, nicht zwingen“, so der Abgeordnete.
Bauauftrag oder Baukonzession?
Die Kommunen könnten wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn anschließend an die Netzbetreiber. Hierbei erhalte die Gemeinde die volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Nach Ablauf der Bindungsfrist könne sie den Mast dann verkaufen. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Anstelle einer Vergütung, plant, baut und betreibt der Konzessionär den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Bewerbung
Zentraler Akteur bei der Abwicklung des Förderprogramms ist die Regierung der Oberpfalz. Interessierte Kommunen können sich für Beratungen und Kostenanträge an ihr internes Mobilfunkzentrum wenden. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt. Dieses darf von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen werden.
„Gute Politik für den Freistaat“
„Mit dem Programm verbessern wir die konkrete Lebenssituation der Menschen, optimieren die Standortbedingungen für unsere Betriebe und machen den ländlichen Raum wieder ein Stück zukunftsfähiger. Das ist gute Politik für den Freistaat“, so Tomaschko abschließend.