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Anerkannte Asylbewerber, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können, erhalten Leistungen nach dem SGB II. Umgangssprachlich wird dies oft „Hartz IV“ genannt. Die Kosten für den Lebensunterhalt sind dabei vom Bund, die Kosten der Unterkunft von Landkreisen und kreisfreien Städten zu bezahlen.
Ursprünglich Mehrbelastung über einen längeren Zeitraum erwartet
Bisher ging der Landkreis Aichach-Friedberg von hohen zusätzlichen Kosten in diesem Bereich aus. Grund dafür waren auch die zum Teil großen Sprachprobleme und das niedrige Bildungsniveau vieler Betroffener: Es wurde davon ausgegangen, dass sie Arbeit finden würden, allerdings oft erst in einigen Jahren.
Bund will Mehrbelastung für Kommunen vermeiden
In Berlin verhandelten kürzlich die Vertreter von Bund und Ländern über die Verantwortung für die dadurch entstehenden Kosten. Dabei wurde beschlossen, die Kommunen deutlich zu stärken. So sollen unter anderem die Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge vollständig durch den Bund übernommen werden.
Haushalt spürbar entlastet
Landrat Dr. Metzger begrüßt diese Zusage ausdrücklich: „Somit herrscht endlich Klarheit und die Forderung der Landkreise nach einer vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Wohnkosten wird erfüllt. Das entlastet den Kreishaushalt spürbar!“ Jetzt hat der Landkreis mehr finanzielle Planungssicherheit. Dies gilt auch im Hinblick auf die noch anstehenden, kostenintensiven Integrationsaufgaben.
Mehrbelastung von rund 800.000 Euro pro Jahr entfällt
Wie hoch die sich daraus ergebende finanzielle Entlastung des Landkreises ausfallen wird, lässt sich gegenwärtig nur grob schätzen. Für die Zukunft kann nicht vorhergesagt werden, wie viele der im Landkreis lebenden Asylbewerber eine Anerkennung erhalten und im Landkreis verbleiben werden. Das Landratsamt und das Jobcenter Wittelsbacher Land gehen, nur für das Jahr 2016, von einer Entlastung von etwa 800.000 Euro bei den für Unterkunftskosten vorgesehenen Haushaltsmitteln aus. Auch für die kommenden Jahre sind vergleichbare Beträge zu erwarten.