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Schwere Überschwemmungen mit großen Schäden, das ist das Resultat der starken Regenfälle in den vergangenen Tagen. Für Betroffene ist es jetzt wichtig zu wissen, für welche Schäden sie selbst haften müssen und welche eine Versicherung übernimmt. Der ADAC informiert daher aus gegebenem Anlass darüber, welchen Schaden welche Versicherung beim Auto abdeckt? Das Wichtigste vorweg: Die Teilkasko deckt laut ADAC Schäden nach unmittelbarer Einwirkung von Überschwemmung ab.
Teilkasko übernimmt Schäden durch Überschwemmung
Zuallererst sollte einmal geklärt werden, was mit Überschwemmung alles gemeint ist. Nicht nur Überflutungen von Straßen, sondern auch Wasser in Tunnels oder Straßenunterführungen zählen als Überschwemmung. Wird beispielsweise ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt, springt die Teilkasko ein. Gleiches gilt für Fahrzeugschäden durch Geröll und Steine, die durch sturzbachartige Regenfälle von Hängen mitgerissen wurden.
Schaden am Motor – Vollkasko zahlt
Liegt jedoch ein „Wasserschlagschaden“ vor, bei dem der Motor durch Eindringen von Wasser Schaden nimmt, dann zahlt die Teilkasko nicht. Dieser Schaden kann nur über eine Vollkaskoversicherung abgedeckt werden, da dieser Schaden wie ein Unfall gewertet wird.
Wer grob Fahrlässig handelt haftet selbst
Bei grob fahrlässigem Verhalten des Fahrers kommt die Kaskoversicherung nicht für einen entstandenen Schaden auf. Wer beispielsweise eine überflutete Straße oder unter Wasser stehende Unterführung durchfährt und das Fahrzeug daraufhin einen Schaden aufweist, so haftet der Fahrer selbst. Auch wer sein Auto trotz Warnung nicht aus der Tiefgarage holt und in Sicherheit bringt, der muss für den Schaden selbst aufkommen.