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Ein „versagtes Testat“ ist definitionsgemäß ein negatives Prüfungsurteil: Der Wirtschaftsprüfer hat so gravierende Mängel in der Ordnungsmäßigkeit von Buchführung oder Abschluss gefunden, dass er keine positive Gesamtbewertung abgeben kann.
Wichtig ist: Dieses Urteil bezieht sich nur auf die formelle Richtigkeit des Abschlusses, nicht auf die wirtschaftliche Substanz. Eine Testatversagung sagt demnach nichts über die Zukunftsfähigkeit oder Rentabilität eines Unternehmens aus. Selbst ein uneingeschränktes Testat bietet dafür keine Garantie: Es gibt höchstens ein Indiz dafür, dass die Zahlen nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt wurden. Kurz gesagt: Ein bestandskräftiger Testatvermerk ist Vertrauensbeweis für die Rechnungslegung, aber kein Qualitätssiegel für Geschäftsmodell oder Wachstumspotenzial.
Die aktuelle Konjunkturabschwächung stellt für Abschlussprüfer und Unternehmensleitungen eine besondere Herausforderung dar. Studien zufolge steckt der deutsche Mittelstand seit über zwei Jahren in einer Rezession; echte Wachstumsimpulse sind nicht in Sicht. Das spiegelt sich auch in den Insolvenzzahlen wider: Nach Angaben des IfM sind die Unternehmensinsolvenzanträge im ersten Halbjahr 2025 um rund 12,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Hinzu kommt, dass viele Mittelständler ihre Eigenkapitalquote abgebaut haben – der Anteil aller Betriebe mit weniger als 10 % Eigenkapital ist mit 30,8 % auf den höchsten Stand seit neun Jahren gestiegen. Diese Faktoren erhöhen das Risiko, dass Unternehmen ihren Fortführungsgrundsatz stets kritisch beurteilen müssen. In der Praxis heißt das: Liegen ernsthafte Hinweise auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, kann eine Fortführungsprognose ins Wanken geraten. Beides bedeutet für den Prüfer: Wenn die Geschäftsführung trotzdem noch von der Unternehmensfortführung ausgeht, muss er das kritisch hinterfragen.
Ein Versagungsvermerk fällt nicht vom Himmel, sondern erfordert wesentliche Prüfungsbeanstandungen. Typische Ursachen sind beispielsweise:
In all diesen Fällen muss der Prüfer die Gründe im Versagungsvermerk ausführlich begründen.
Das Testatversagen führt in der Regel zu Vertrauensverlust bei Banken, Lieferanten und anderen Adressaten. Oft kündigt sich ein solcher Vertrauensbruch schon durch Restrukturierungsbedarf an. In der Konsequenz drohen im schlimmsten Fall auch straf- und insolvenzrechtliche Folgen für die Geschäftsführer. Mittelständische Unternehmen sollten deshalb umso stärker auf Transparenz und frühzeitiges Handeln setzen. Entscheidend ist, mögliche Prüfungsfragen schon vor der Prüfung zu antizipieren und anzugehen. Praktische Maßnahmen können etwa sein:
Diese Schritte helfen, die Ursachen für ein verweigertes Testat frühzeitig anzugehen oder im Fall eines negativen Prüfungsurteils die Situation zu stabilisieren. Schließlich gilt: In der aktuellen Wirtschaftslage ist ein versagtes Testat zwar ein ernst zu nehmendes Alarmsignal, aber kein endgültiges Urteil über die Zukunft eines Unternehmens. Mit umfassender Vorbereitung, Transparenz und konsequenter Risikoüberwachung lassen sich auch „schwierige“ Prüfungen meistern.
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