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„Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in Augsburg mit 150 Mitarbeitern. Wir wissen, dass Betriebliches Eingliederungsmanagement Pflicht ist, sehen aber den Nutzen noch nicht.“
Ihre Frage spiegelt einen Teil der bundesdeutschen Realität wider:
obwohl BEM bereits seit 2004 gesetzliche Pflicht ist, haben es immer noch viele Unternehmen nicht eingeführt, da es fälschlicherweise nur als lästige Pflicht, denn als sinnvolles Verfahren angesehen wird. Hinzu kommt, dass es bisher von der Seite des Gesetzgebers so gut wie keine Sanktionen gibt. Dabei ist BEM – richtig angewandt und gut umgesetzt – ein hochwirksames Instrument für eine nachhaltige Personalentwicklung und gesunde Transformation im Unternehmen!
Mit der Neufassung des § 167 Abs. 2 SGB IX ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtend: nach sechs Wochen zusammenhängender oder unterbrochener Arbeitsunfähigkeit innerhalb der letzten zwölf Monate eines Beschäftigten muss der Arbeitgeber nun mehr aktiv werden. Er muss ein BEM-Gespräch anbieten. Mit BEM sollen Mitarbeitende nach langer Krankheit wieder gut in den Arbeitsprozess eingegliedert werden.
Diese gesetzliche Vorschrift gilt für alle Beschäftigten und für alle Betriebe, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitarbeiter. Und das ist gut so!
Zunächst bringt BEM die bewusste Auseinandersetzung mit den Themen Krankheit, Gesundheit und der Rolle der Kommunikation und Führung im Unternehmen. Mittel- und langfristig kann sich dadurch die Kommunikations- und Führungskultur in Ihrem Unternehmen ändern und die Langzeiterkrankungen sinken.
Falls Sie keine Personalabteilung haben, gilt es sich gut beraten zu lassen, bezüglich Verfahren, Prozess und Umsetzung. Denn dies wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben und jedes Unternehmen tut gut daran, basierend auf guten Erfahrungswerten ein für sich sinnvolles Verfahren wählen. Dazu gehört auch, nicht nur ein BEM-Team zu etablieren, sondern auch die Führungskräfte einzubeziehen und zu trainieren.
Denn Job der Führungskräfte ist es, durch gute Führung und Kommunikation die Notwendigkeit von BEM, also Langzeiterkrankungen von vorneherein zu verhindern. Das heißt nicht, dass Führungskräfte auf alle Erkrankungen Einfluss haben, aber insgesamt gesehen, sind sie dennoch eine wichtige Stellschraube bzgl. der Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen.
Kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden sollten in jedem Fall und gegebenenfalls mit externer Unterstützung BEM-Gespräche anbieten oder diese von externen Experten durchführen lassen.
Lassen Sie mich das Verfahren an einem Beispiel aus der Praxis schildern: Sie haben BEM eingeführt und zwei Mitarbeitende wollen nach einer Langzeit-Erkrankung wieder in den Arbeitsprozess einsteigen.
Die beiden Mitarbeitenden haben, wie alle anderen Mitarbeitenden Ihres Unternehmens schon vor ihrer Erkrankung von BEM, seiner Zielsetzung und dem Nutzen gehört und wissen, dass ihrem Arbeitgeber ihre Gesundheit und damit eine gute Wiedereingliederung sehr am Herzen liegt.
So haben es auch die Vorgesetzen in verschiedenen Teamsitzungen immer wieder kommuniziert. Deshalb löst das Einladungsschreiben, das sie während ihrer Krankschreibung erhalten, keine Angst aus, sondern sie fühlen sich wahrgenommen und wertgeschätzt. Und sie haben auch hier die Option, mitzumachen oder abzulehnen.
Beide haben sich für das erste Gespräch entschieden und wollen sich gerne informieren.
Im Unternehmen wurden bereits vor zwei Jahren freiwillige Mitarbeiter für das BEM-Team gesucht, die sich für die BEM-Gespräche zur Verfügung stellen und schulen lassen. Denn die Gesprächsführung und BEM als Verfahren benötigen Wissen über BEM und die formalen Anforderungen einerseits und kommunikative Fähigkeiten andererseits.
BEM-Ansprechpartner haben die Aufgabe über BEM zu informieren, das Verfahren mit allen wichtigen Formalien wie Datenschutz und Vertraulichkeit zu erklären und Vertrauen in das Verfahren zu schaffen.
Im nächsten Schritt oder bereits in diesem Gespräch hat der Mitarbeitende in der Regel eine Wiedereingliederung seines Fach- oder Hausarztes dabei. Das heißt: hier wird vereinbart, wieviel und in welchem Zeitraum gearbeitet werden kann. Das kann von wenigen Stunden in der Woche bis zum vollständigen Wiedereinstieg variieren. In dieser Wiedereingliederungsphase ist es wichtig, dass BEM-Verantwortliche, Vorgesetze und Betroffene eng miteinander kommunizieren.
Wie viele Gespräche im BEM-Verfahren notwendig sind, hängt immer vom Betroffenen und der Erkrankung ab. In den Gesprächen geht es darum, den Wiedereinstieg gut zu gestalten, gegebenenfalls Maßnahmen von Unternehmensseite zur Verfügung zu stellen, die eine Genesung unterstützen und einen Rückfall vermeiden.
BEM ist ein wirkungsvolles Verfahren, wenn
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