Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
„Wir haben eine Patentrecherche unternommen, um uns schlau zu machen, ob wir eine eigene Erfindung schützen lassen können. Die Unübersichtlichkeit der Ergebnisse erschreckt uns. Gibt es da keine einheitlichen Standards?“
Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:Die Durchführung und die Auswertung von Patentrecherchen ist selbst für den erfahrenen Patentanwalt oder Patentingenieur kompliziert und für den Laien kaum möglich. Unser gesamtes technisches Wissen ist in der Patentliteratur niedergelegt. Weltweit gibt es weit über hundert Millionen Patentdokumente. Diese sind nach der internationalen Patentklassifikation nach technischen Gebieten fein sortiert. Die Kunst des Recherchierens besteht darin, einen technischen Sachverhalt in eine oder mehrere dieser Klassen einzuordnen und zielgerichtet zu suchen. Die Problematik der Recherche und der Auswertung liegt darin, dass jeder technische Sachverhalt vollkommen verschieden formuliert und mit verschiedenen Zeichnungen dargestellt sein kann, ganz abgesehen davon, dass es Patentschriften in über 100 Sprachen gibt. Die internationale Patentklassifikation ist zwar ein einheitlicher Standard, der die Recherche überhaupt erst ermöglicht. Sowohl die Durchführung der Recherche als auch deren Auswertung benötigen jedoch viel Zeit und Übung, genau aufgrund der in der Frage geschilderten Unübersichtlichkeit der Ergebnisse.
Ein erfahrener Patentanwalt wird Ihnen aber relativ schnell mitteilen können, ob der Gegenstand Ihrer Erfindung im Hinblick auf den recherchierten Stand der Technik neu ist und auf erfinderischer Tätigkeit beruht. Ein Hinweis zum Schluss. Bevor der Patentgegenstand in den Markt kommt, sollte neben der Neuheitsrecherche, bei der es um die Patentfähigkeit geht, unbedingt auch eine sogenannte Ausübungsfreiheitsrecherche (Freedom-To-Operate-Recherche) durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass mit der Vermarktung des Erfindungsgegenstands keine älteren Rechte Dritter verletzt werden. Dies ist nämlich auch möglich, wenn man selbst ein Patent erhält.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.