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Welche Rolle spielen Patente bei der Unternehmensbewertung?
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Dipl.-Ing. Ulrich Wohlfarth, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Welche Rolle spielen Patente bei der Unternehmensbewertung?

Patentanwalt Dipl.-Ing. Ulrich Wohlfarth. Foto: CHARRIER RAPP & LIEBAU

Patente und Markenrechte sind wichtig für die Wirtschaft. Aber lohnt es sich heutzutage noch für Unternehmer Wert darauf zu legen?

B4B-Leser fragt:

Spielen Markenrechte und Patente bei einer Unternehmensbewertung heute noch die Rolle, die sie in der Vergangenheit gespielt haben? Sprich: Lohnt es sich, darauf Wert zu legen?

Unser Experte für Patentrecht, Dipl.-Ing. Ulrich Wohlfarth von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Marken und Patente sind nach wie vor wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Unternehmung, wobei der konkrete Wert oft nicht ohne weiteres zu bestimmen ist. Ganz wesentlich ist dabei die Zielrichtung der Bewertung. Für den Fall der Unternehmensbewertung ist in der Regel eine monetäre Bewertung gefragt, beispielsweise für die Parteien bei einem geplanten Unternehmensverkauf, aber auch als Hilfe für Investoren und Kreditgeber oder gar für den Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz.

Markt- und Ertragsmethode: So funktioniert's

Aus der Vielzahl von Ansätzen, wie zum Beispiel technische Schutzrechte zu bewerten sind, sind für die monetäre Bewertung vor allem quantitative Methoden gefragt. Die oft aus buchhalterischen Gründen verfolgte Kostenmethode ist für die oben genannten Gründe einer Unternehmensbewertung eher weniger sinnvoll. Besser geeignet sind hierfür die Markt- oder Ertragsmethode, wobei bei der erstgenannten zur Bewertung die Preise vergleichbarer aktueller Geschäfte mit entsprechenden Schutzrechten herangezogen werden. Dies setzt natürlich voraus, dass überhaupt vergleichbare Geschäfte getätigt werden, in dem speziellen Fachgebiet also ein Handel mit den Schutzrechten stattfindet. Auch dies ist oft schwierig, da eine „offener“ Markt für Patente in dem Sinne meist nicht existiert, gerade im Bereich der KMU. Eine Alternative hierzu stellt die Ertragsmethode dar, bei der ermittelt wird, welche Ertragschancen das technische Schutzrecht bietet, also mit welchen Erträgen zu rechnen ist. Allerdings muss auch hier der zu erwartende zukünftige Ertrag geschätzt werden.

Bewertung vereinfacht sich durch Lizenz

Bei Markenrechten hingegen lässt sich der Wert einfacher bestimmen, da ja die damit gekennzeichneten Produkte in der Regel im Markt gehandelt beziehungsweise die Dienstleistungen erbracht werden und insofern auch eine monetäre Bewertung einfacher möglich ist. Gerade bei bekannten Marken stellen die Markenrechte oft einen immensen Wert dar, welcher oft bis zu 50 Prozent des Unternehmenswerts angesetzt werden kann. Ebenfalls vereinfacht sich die Bewertung, wenn die Marken und Patente lizenziert werden, so dass die Lizenzeinnahmen als Maß für den Wert des Schutzrechts dienen kann.

Schutzrechte spielen wichtige Rolle bei Verhandlungen

Die Erfahrung lehrt, dass beispielweise bei Verhandlungen über einen Unternehmensverkauf, aber auch bei Kreditverhandlungen Schutzrechte eine wichtige Rolle spielen, gerade bei Unternehmen mit technischem Hintergrund. Oft werden zum „Aufhübschen“ des Unternehmens im Vorfeld eines Verkaufs vermehrt technische Schutzrechte angemeldet, um sowohl die technische Innovationsfähigkeit zu belegen als auch die Absicherung von (zukünftigen) Produkt- und Marktbereichen zu unterstützen. Auch bei Startups stellt das Erhalten und Halten von Schutzrechten oft ein wesentliches Argument für Investoren dar, sich an dem Startup zu beteiligen. Denn die Schutzrechte sichern den Erfolg des Unternehmens gegen Nachahmer ab, so dass der Kern der Unternehmensidee nicht ohne weiteres von Dritten usurpiert werden kann. Gerade in neuen oder noch nicht vollständig erschlossenen Märkten ist diese wichtig. Auch bieten sich dann für Investoren bessere Möglichkeiten, beispielsweise über Lizenzeinnahmen den so wichtigen Cashback abzusichern.

Im Ergebnis stellen also Rechte des geistigen Eigentums nach wie vor einen wichtigen Baustein für die Bemessung des Unternehmenswerts dar.

Sie haben Rückfragen an Patentanwalt Ulrich Wohlfarth, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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