Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
B4B-Leser fragt:
Gibt es Kriterien dafür, wann es sich lohnt, einen Produktnamen zu schützen und wann das überflüssig ist?
Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:
Der Name eines gegenwärtig auf den Markt befindlichen oder in Kürze angebotenen Produkts sollte nach Möglichkeit immer markenrechtlich geschützt werden. Mit einer eingetragenen Marke kann man nicht nur gegen gleiche oder verwechslungsfähig ähnliche Markenbezeichnungen Dritter vorgehen und somit die Exklusivität der Bezeichnung für die eigenen Produkte erhalten.
Anmeldung der Marke als einzige „Versicherung“
Genauso wichtig ist die Defensivwirkung der Marke. Verfügt man nicht über eigenen Markenschutz, kann die Bezeichnung von jedem Dritten als Marke angemeldet werden, der dann Unterlassung und Schadensersatz verlangen könnte. Im deutschen Markenrecht gibt es kein Vor- oder Weiterbenutzungsrecht einer bereits benutzten Kennzeichnung, so dass auch aus einer später angemeldeten Bezeichnung eines Dritten Ansprüche hergeleitet werden können. Die einzige „Versicherung“ hiergegen besteht in der rechtzeitigen eigenen Anmeldung einer Marke.
Darüber sollte man sich vor der Anmeldung informieren
Selbstverständlich kann eine Marke nur angemeldet werden, wenn sie die amtlichen Eintragungsvoraussetzungen besitzt, also die notwendige Unterscheidungskraft hat und keinem Freihaltungsbedürfnis Dritter unterliegt. Angaben, die produktbeschreibend sind, können grundsätzlich nicht als Marke angemeldet werden. Darüber hinaus sollte man sich vor Aufnahme der Benutzung einer Kennzeichnung und Anmeldung einer Marke durch eine Recherche darüber versichern, dass die Bezeichnung nicht bereits durch einen Dritten belegt ist, also eine gleichlautende Marke für gleiche oder ähnliche Waren beziehungsweise Dienstleistungen bereits eingetragen ist.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.