B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: Bei Generationswechsel im Familienunternehmen sind emotionale Konflikte keine Seltenheit. Dazu tragen oft auch die weiteren Familienmitgliedern bei. Hier stellt sich die Frage: „Welches Gewicht darf oder soll bei der Nachfolge der Ehepartner des Kindes haben, dem wir die Verantwortung übertragen wollen?“ Die Antwort weiß unser Experte für Steuerfragen, Dr. Andreas Settele.
Wenn Sie Ihrem Kind die Firma übertragen wollen, sollte der Ehepartner in jedem Fall kompatibel zu einer unternehmerischen Verantwortung sein. Hier kommt es wiederum sehr auf den Einzelfall an. Ich kann mir sowohl vorstellen, dass der Ehepartner ins Unternehmen integriert wird als auch, dass er einen völlig anderen beruflichen Weg einschlägt. Diese Entscheidung überlassen Sie bitte – ohne Einflussnahme durch Sie – Ihrem Kind. Nur wenn diese grundlegende Idee für die nachfolgende Generation stimmig entwickelt wurde, kann die Übergabe an ein Kind auf Dauer erfolgreich funktionieren. Grundlegende Überlegungen wie der Güterstand, möglicherweise die Modifikation des gesetzlichen Güterstandes, Haftungsbegrenzungen für Kinder und Schwiegerkinder, gesellschaftsvertragliche Regelungen über Nachfolger etc. sind im Einzelfall zu prüfen und gehören zu den Kompetenzen Ihres steuerlichen Beraters.
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