B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
Themen  / 
Unternehmensnachfolge: Dürfen Eltern Kindern einen Ehevertrag vorschreiben?
Alexander Katzameyer und Heinz Hielscher, HBplusJuS

Unternehmensnachfolge: Dürfen Eltern Kindern einen Ehevertrag vorschreiben?

Rechtsanwalt Alexander Katzameyer (r.) und Steuerberater Heinz Hielscher, unsere Experten für Erb- und Vermögensrecht. Foto: HBplusJuS

Die Unternehmensnachfolge muss präzise geplant werden. Aber dürfen Eltern deshalb ihren Kindern einen Ehevertrag vorschreiben?

„Wenn Eltern ihren Kindern mit Blick auf die mögliche Nachfolge einen Ehevertrag zwingend vorschreiben: Ist das zulässig oder ein Eingriff in die Privatsphäre?“ 

Alexander Katzameyer und Heinz Hielscher, unsere Experten für Erbrecht von HBplusJuS, antworten:   

Eheverträge dienen dazu, finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zwischen den Ehegatten zu regeln. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist, da das Unternehmen im Falle einer Scheidung regelmäßig beim Unternehmer erhalten bleiben soll. Aus diesem Grund kann es für Eltern wichtig sein, dass das eigene Kind mit dem zukünftigen Partner einen Ehevertrag abschließt, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Wenn jedoch Eltern ihre Kinder zum Abschluss eines Ehevertrages zwingen, um die künftige Erbfolge zu sichern, stellt sich die Frage, ob dies zulässig ist oder ob es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt. 

Der Ehevertrag:

Eheverträge sind nach § 1408 BGB Vereinbarungen zwischen den Ehegatten über die güterrechtlichen Verhältnisse. Sie müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein. So bedarf der Ehevertrag gemäß § 1410 BGB der notariellen Beurkundung. Außerdem muss er von beiden Ehegatten freiwillig und ohne Zwang unterzeichnet werden. 

Arten von elterlichem Zwang:

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Eltern Zwang auf ihre Kinder ausüben können. Sie könnten unmittelbaren Zwang ausüben, indem sie die Übertragung des Unternehmens von einem Ehevertrag abhängig machen. Elterlicher Zwang könnte jedoch auch mittelbar durch sogenannte Rückfallklauseln ausgeübt werden 

Elterlicher Zwang als Eingriff in die Privatsphäre:

Ein elterlicher Zwang in einem Ehevertrag steht grundsätzlich einen unzulässigen Eingriff in die Autonomie und Privatsphäre des Kindes dar. Unter Privatsphäre ist der persönliche Bereich eines jeden Menschen zu verstehen, in dem jeder sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ausüben können muss. Im Grundgesetz ist das Recht auf Privatsphäre auch im allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I, 1 I GG verankert. Zur Privatsphäre beziehungsweise zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehört auch das Recht, frei über die Eheschließung und den Inhalt des Ehevertrages zu entscheiden. Wird nun ein Ehegatte durch die eigenen Eltern unmittelbar zum Abschluss eines Ehevertrages gezwungen, so liegt ein nicht gerechtfertigter Eingriff in dessen Grundrecht vor. 

Rechtlich möglich ist hingegen die mittelbare Einwirkung mittels Rückfallklauseln bei lebzeitiger Übertragung von Vermögen. Diese Rückfallklausel beruht zum Beispiel auf der Bedingung, dass das Kind das Unternehmen aus der Zugewinngemeinschaft herauszunehmen hat. Hält es sich nicht an diese Bedingung, wird der Schenkungsvertrag rückwirkend unwirksam und die Eltern können das Unternehmen zurückverlangen. 

Um sicherzustellen, dass eine konkrete Regelung wirksam aufgesetzt oder eine bestehende Regelung korrekt umgesetzt wird, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Ihnen dabei helfen, den Vertrag gemäß Ihren Wünschen zu gestalten, die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und damit ungewollte Fehler zu vermeiden.

Sie haben Rückfragen an Alexander Katzameyer und Heinz Hielscher, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt gerne direkt Kontakt auf.

Artikel zum gleichen Thema