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„Mit der lebzeitigen Schenkung von Immobilieneigentum an die Kinder lassen sich beachtliche Beträge an Erbschaft- und Schenkungsteuer einsparen. Was gibt es dabei zu beachten?“
Alexander Katzameyer und Heinz Hielscher, unsere Experten von HBplusJuS, antworten:
Die lebzeitige Schenkung von Immobilieneigentum an die Kinder bietet eine attraktive Möglichkeit, erhebliche Beträge an Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sparen. Dieser Prozess erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Beachtung bestimmter rechtlicher und steuerlicher Vorschriften, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Hier sind die wesentlichen Punkte, die dabei zu beachten sind.
Schenkungssteuerfreibeträge: Jeder Elternteil kann jedem Kind alle zehn Jahre einen Betrag von bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Bei Immobilien bedeutet dies, dass der Wert des geschenkten Eigentums innerhalb dieses Freibetrags liegen sollte, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Durch eine rechtzeitige Planung und Aufteilung der Schenkung können Eltern erhebliche Steuerersparnisse erzielen.
Stufenweise Übertragung: Es ist möglich, das Eigentum an Immobilien in mehreren Schritten zu übertragen, sodass der Freibetrag mehrfach genutzt werden kann. Dies erfordert jedoch eine langfristige Planung und Koordination, um sicherzustellen, dass jede Teilübertragung innerhalb des steuerlichen Freibetrags bleibt.
Nießbrauchsvorbehalt: Ein gängiges Modell zur Absicherung der Eltern nach der Übertragung ist der Nießbrauchsvorbehalt. Dabei behalten sich die Eltern das Recht vor, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erhalten. Dies kann den steuerlichen Wert der Schenkung mindern, da der Wert des Nießbrauchs vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird. Der Nießbrauch kann sowohl auf Lebenszeit als auch befristet eingeräumt werden, was sich auf die Berechnung des steuerlichen Vorteils auswirkt.
Wohnungsrecht: Alternativ zum Nießbrauch kann ein Wohnungsrecht vereinbart werden, welches den Schenkenden das Recht einräumt, weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Auch dies mindert den steuerlichen Wert der Schenkung und bietet gleichzeitig eine Absicherung für die Eltern. Das Wohnungsrecht wird im Grundbuch eingetragen und reduziert den Schenkungswert entsprechend.
Vor- und Nacherbschaft: Im Falle des vorzeitigen Todes eines Kindes können Regelungen zur Vor- und Nacherbschaft sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass das Vermögen in der Familie bleibt und nicht an Schwiegerkinder oder andere Personen außerhalb der Familie fällt.
Rückforderungsrechte: Um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse wie eine Insolvenz des Beschenkten abzusichern, können Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag vereinbart werden. Diese Klauseln ermöglichen den Schenkenden, die Immobilie unter bestimmten Umständen zurückzufordern.
Die lebzeitige Schenkung von Immobilien an Kinder kann eine effektive Strategie zur Steueroptimierung sein. Dabei ist jedoch eine sorgfältige Planung und rechtliche Beratung unerlässlich, um steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen und gleichzeitig rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Durch die Einbindung erfahrener Experten im Erb- und Steuerrecht können maßgeschneiderte Lösungen entwickelt werden, die den individuellen Bedürfnissen und Umständen gerecht werden.
Sie haben Rückfragen an Alexander Katzameyer und Heinz Hielscher, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt gerne direkt Kontakt auf.