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„Als Gläubiger dürfen wir doch davon ausgehen, dass wir im Zuge eines Restrukturierungsplans nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere. Darf in diesen Plan auch einfließen, dass wir seit fast 20 Jahren Kunde sind und damit „besser dastehen” als Kunden, die erst vor wenigen Monaten dazugestoßen sind?“
Das ist leider so nicht ganz richtig. Gläubiger im Restrukturierungsplan dürfen durchaus unterschiedlich behandelt werden, wenn unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sind, zum Beispiel, wenn so genannte Aus-, oder Absonderungsrechte für Gläubiger bestehen. Zum Beispiel kann es sein, dass ein Gläubiger Sicherheiten abgetreten bekommen hat, der andere jedoch nicht. Die Länge der Geschäftsbeziehung stellt ein solches Kriterium allerdings nicht dar. Deshalb begründet sie auch keine Besserstellung.
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