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„Damit wir unsere Kostenstruktur verbessern, müssen wir unbedingt von unseren hohen Mietkosten runter. Wegen des geringeren Personalbestands benötigen wir sowieso weniger Platz. Leider haben wir eine sehr lange Kündigungsfrist von noch fast zwei Jahren. Ist es einfacher, hier mit einer Unternehmenssanierung zum Ziel zu kommen?“
Sofern es nicht wahrscheinlich ist, dass Sie schnell einen Nachmieter für die Räumlichkeiten bekommen, der bereit ist, annähernd die gleiche Miete zu zahlen und der Vermieter auch mit dessen Bonität einverstanden ist, kommen Sie vorzeitig vermutlich nicht aus dem Mietvertrag raus.
Hier bietet die sogenannte „Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270 InsO“ gemäß § 109 InsO die Möglichkeit, mit einer maximalen Frist von drei Monaten aus dem Mietvertrag auszusteigen.
Allerdings sollte hier genau abgewogen werden, ob der Einsatz der Insolvenz in Eigenverwaltung, wenn sonst keine Sanierungsgründe vorliegen, verhältnismäßig ist. Ist das aber zu bejahen, kann die Insolvenz in Eigenverwaltung dazu genutzt werden, das ohnehin angeschlagene Unternehmen erfolgreich durchzusanieren.
Sie haben Rückfragen an Sanierungsexperten Thomas Planer oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.