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Befreit eine Sanierung aus ungünstigen Verträgen?
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Thomas Planer, Planer & Kollegen GmbH

Befreit eine Sanierung aus ungünstigen Verträgen?

Thomas Planer, unser Experte für Sanierungsfragen, von Planer & Kollegen. Foto: Roland Altmann

Sind die Kündigungsfristen für Verträge lang, verhindern sie oft wirtschaftliche Finanzpläne von Unternehmen. Kann eine Unternehmenssanierung hierbei eine schnelle und unkomplizierte Lösung sein?

„Damit wir unsere Kostenstruktur verbessern, müssen wir unbedingt von unseren hohen Mietkosten runter. Wegen des geringeren Personalbestands benötigen wir sowieso weniger Platz. Leider haben wir eine sehr lange Kündigungsfrist von noch fast zwei Jahren. Ist es einfacher, hier mit einer Unternehmenssanierung zum Ziel zu kommen?“

Sanierungsexperte Thomas Planer von Planer & Kollegen antwortet:

Sofern es nicht wahrscheinlich ist, dass Sie schnell einen Nachmieter für die Räumlichkeiten bekommen, der bereit ist, annähernd die gleiche Miete zu zahlen und der Vermieter auch mit dessen Bonität einverstanden ist, kommen Sie vorzeitig vermutlich nicht aus dem Mietvertrag raus.

Hier bietet die sogenannte „Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270 InsO“ gemäß § 109 InsO die Möglichkeit, mit einer maximalen Frist von drei Monaten aus dem Mietvertrag auszusteigen.

Allerdings sollte hier genau abgewogen werden, ob der Einsatz der Insolvenz in Eigenverwaltung, wenn sonst keine Sanierungsgründe vorliegen, verhältnismäßig ist. Ist das aber zu bejahen, kann die Insolvenz in Eigenverwaltung dazu genutzt werden, das ohnehin angeschlagene Unternehmen erfolgreich durchzusanieren.

Sie haben Rückfragen an Sanierungsexperten Thomas Planer oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie hier direkt Kontakt auf.

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