B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

 / 
Themen  / 
Produktion in China: Wie schütze ich meine Marke?
Anzeige
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Anzeige!

Wir verwenden einen Drittanbieterdienst, um Anzeigen darzustellen, die möglicherweise Daten über Ihre Aktivität sammeln. Bitte überprüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um diese Anzeige zu sehen.

Dieser Inhalt darf aufgrund von Trackern, die dem Besucher nicht bekannt gegeben werden, nicht geladen werden. Der Website-Eigentümer muss die Website mit seinem CMP einrichten, um diesen Inhalt in die Liste der verwendeten Technologien aufzunehmen.

powered by Usercentrics Consent Management Platform
Dr. Bertram Rapp, CHARRIER RAPP & LIEBAU

Produktion in China: Wie schütze ich meine Marke?

Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp.
Unser B4B BERATERPOOL Experte für Patent- und Markenfragen: Patentanwalt Dr. Bertram Rapp. Foto: B4BSCHWABEN.de

Mit keinem anderen Land wird der Begriff „Markenpiraterie“ häufiger in Verbindung gebracht als mit China. Reicht der europäische Markenschutz aus, wenn ein Unternehmen seine Produkte zwar in China herstellt, aber in Europa vertreibt?

B4B-Leser fragt:

Unser Unternehmen vertreibt Produkte nur auf dem europäischen Markt, lässt diese aber in China fertigen. Genügt es, wenn wir in Europa Markenschutz haben?

Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:

Grundsätzlich sollte überall dort Markenschutz beantragt werden, wo die Marke benutzt wird. Zunächst denkt man hierbei an Vertriebshandlungen, im dargestellten Beispiel also an Markenschutz in Europa, der über eine europäische Unionsmarke oder eine deutsche Basismarke und eine darauf basierende internationale Registrierung erlangt werden kann.

Sofern die Produkte aus dem Ausland, in vielen Fällen aus China, stammen, sollte jedoch auch in diesen Herstellerländern Markenschutz beantragt werden, selbst wenn die Waren dort nur hergestellt und mit der Marke versehen nach Europa exportiert werden. Auch in der Anbringung der Marke auf dem Produkt liegt nämlich bereits eine markenrechtlich relevante Benutzungshandlung. Besitzt man im Herstellerland keinen Markenschutz, so könnte ein Dritter die Marke dort anmelden und dann das Aufbringen der Marke und den Export der so gekennzeichneten Waren verbieten. Gerade in China kommt dies in jüngster Zeit häufiger vor.

Als angenehmen Nebeneffekt erwirbt man auch in dem Herstellerland die Markenhoheit. Wechselt man z.B. den Lieferanten kann der ursprüngliche Lieferant nicht mehr mit der Marke versehene Waren fertigen und im Herstellerland oder in Drittländern verkaufen.

Neben Markenschutz in den Vertriebsländern sollte somit auch immer Markenschutz in den jeweiligen Herstellerländern der Produkte beantragt werden.

Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

Artikel zum gleichen Thema