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B4B-Leserin fragt:
Bei einem unserer Konkurrenten laufen die Schutzrechte für ein Design aus. Wir wissen, dass der Konkurrent dieses Produkt auch aus dem Markt nehmen will. Eines unserer Produkte ist ähnlich und wir würden das Schutzrecht gern erwerben. Wie geht man klugerweise vor, um es zu bekommen?
Unser Experte für Patent- und Markenfragen, Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, antwortet:
Ein eingetragenes Design, früher Geschmacksmuster genannt, hat bei regelmäßiger Verlängerung eine maximale Laufzeit von 25 Jahren. Falls für ein Produkt die Design-Schutzrechte auslaufen, hat es keinen Sinn, dieses Schutzrecht kurz vorher zu erwerben, da der Rechtsübergang nichts am Erlöschen des Schutzes ändert. In diesem Fall darf das Design nach Ablauf des Schutzrechts kopiert werden. Voraussetzung ist, dass es keine weiteren eingetragenen oder nicht eingetragenen Schutzrechte, z.B. 3D-Marken oder Ansprüche auf wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, gibt.
Kaufangebot für Design-Schutzrechte
Anders verhält es sich, wenn Ihr Konkurrent die Design-Schutzrechte nicht mehr verlängern will, aber eine Verlängerung noch möglich ist. In diesem Falle kann man dem Designinhaber ein Kaufangebot unterbreiten. Jedoch ist es unter Wettbewerbern eher unwahrscheinlich, dass sich der Designinhaber darauf einlässt. Denn das würde bedeuten, dass ein Konkurrent das aufgegebene Design weiterfertigt und somit eine Herkunftstäuschung herbeiführt. In der Regel wird es daher sinnvoll sein, ein solches Angebot über eine dritte Person, welche als Treuhänder auftritt, zu unterbreiten.
Eigene Designanmeldung einreichen
Sofern das eigene Produkt dem Design nur ähnlich ist, kommt jedoch auch eine eigene Designanmeldung in Betracht. Unterscheidet sich diese in ihrem Gesamteindruck von dem eingetragenen Design des Konkurrenten, erhält man damit einen eigenen Schutz über die maximale Laufzeit von 25 Jahren.
Sie haben Rückfragen an Patentexperte Dr. Bertram Rapp, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.