B4B Schwaben

Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.

B4B Schwaben
 / 
Themen  / 
Familienstiftung & Erbschaftsteuer: Was die SPD-Pläne wirklich ändern und was nicht
Hans-Peter Heinemann, advolon Rechtsanwälte PartGmbB

Familienstiftung & Erbschaftsteuer: Was die SPD-Pläne wirklich ändern und was nicht

Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann, advolon Rechtsanwälte PartGmbB, ist unser Experte für Gesellschafts- und Haftungsrecht. Foto:
Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann, advolon Rechtsanwälte PartGmbB, ist unser Experte für Gesellschafts- und Haftungsrecht. Foto:

Die SPD will die Erbschaftsteuer reformieren. Für Unternehmerfamilien und größere Vermögen bleibt jedoch ein zentrales Problem bestehen. Warum die Familienstiftung deshalb erneut an Bedeutung gewinnt und was sie leisten kann (und was nicht), verrät Experte Hans-Peter Heinemann.

Die Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer nimmt erneut Fahrt auf. Die SPD schlägt vor, Freibeträge neu zu ordnen: höhere Entlastung für kleinere Erbschaften, stärkere Belastung großer Vermögen. Ziel ist mehr „Gerechtigkeit“ im SystemFür Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen stellt sich jedoch eine andere Frage: Ändert das wirklich etwas an der steuerlichen Ausgangslage? Die kurze Antwort lautet: eher nicht. Und genau deshalb rückt die Familienstiftung erneut in den Fokus der Nachfolgeplanung.

SPD-Vorschlag zur Erbschaftsteuer: Neue Freibeträge, alte Probleme

Nach den Plänen der SPD soll bei Privatvermögen ein lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro gelten, bei Unternehmensvermögen sogar von fünf Millionen Euro. Gleichzeitig sollen bestehende Gestaltungsmöglichkeiten reduziert werden. Für kleinere Nachlässe mag das eine Entlastung bringen. Für größere Vermögen, insbesondere bei Immobilien- oder Unternehmensnachfolgen, bleibt das Problem bestehen: Die Freibeträge reichen regelmäßig nicht aus, um eine steuerlich schonende Übertragung zu ermöglichen. Gerade bei gebundenem Vermögen entsteht ein Liquiditätsproblem: Die Steuer ist fällig, obwohl kein Geld zufließt. Genau hier beginnt die Suche nach alternativen Gestaltungen.

Die häufige Fehlannahme: Familienstiftung = steuerfreie Übertragung

In der Praxis wird häufig angenommen, dass Vermögen durch die Übertragung auf eine Familienstiftung der Erbschaftsteuer entzogen werden könne. Das ist nicht zutreffend. Schenkungen oder Vererbungen an eine Familienstiftung unterliegen grundsätzlich der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer. Auch die Stiftung selbst ist kein steuerfreier Raum. Sie unterliegt regelmäßig der Körperschaftsteuer. Die Familienstiftung ist daher kein Steuersparmodell im klassischen Sinne. Ihr Vorteil liegt an anderer Stelle.

Wo der tatsächliche Vorteil der Familienstiftung liegt

Der steuerliche Nutzen der Familienstiftung entsteht nicht punktuell, sondern strukturell.

1. Keine wiederkehrende Erbschaftsteuer bei Generationswechseln

Nach der Übertragung gehört das Vermögen der Stiftung. Nicht mehr der Familie. Damit entfällt die Erbschaftsteuer bei jedem weiteren Generationenwechsel. Gerade bei großen Vermögen kann das langfristig zu erheblichen Steuerersparnissen führen, auch wenn die Erstübertragung steuerpflichtig war.

2. Planbare Besteuerung statt progressiver Belastung

Die Stiftung ist ein eigenes Steuersubjekt. Erträge werden planbar besteuert und können gezielt thesauriert oder ausgeschüttet werden. Dadurch lassen sich Steuerbelastungen über Jahre hinweg steuern und glätten, im Gegensatz zur oft hohen Besteuerung im Privatvermögen.

3. Vermeidung von Zwangsverkäufen zur Steuerzahlung

Ein zentraler Praxisvorteil: Das Vermögen bleibt zusammen und funktionsfähig. Unternehmen müssen nicht zerschlagen, Immobilien nicht verkauft werden, nur um Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Stiftung hält und verwaltet das Vermögen dauerhaft.

4. Langfristige Vermögenssicherung statt kurzfristiger Optimierung

Die Familienstiftung ist kein Instrument zur kurzfristigen Steuerersparnis, sondern zur dauerhaften Strukturierung von Vermögen. Unabhängig von Erbfällen, familiären Veränderungen oder politischen Reformen.

Welche Rolle die Familienstiftung in der aktuellen Diskussion spielt

Die aktuelle Erbschaftsteuerdebatte zeigt vor allem eines: Freibeträge sind politisch, Strukturen sind dauerhaft. Selbst wenn die SPD-Pläne umgesetzt würden, ändert sich für große Vermögen wenig. Die steuerlichen Belastungen bleiben hoch, die Risiken für Unternehmen bestehen. Die Familienstiftung ist daher weniger eine Reaktion auf ein konkretes Gesetz, sondern eine Antwort auf ein grundsätzliches Problem: die wiederkehrende Besteuerung desselben Vermögens über Generationen hinweg.

Fazit: Kein Steuerschlupfloch aber ein langfristiges Gestaltungsinstrument

Die Familienstiftung ist kein Mittel, um Erbschaftsteuer zu umgehen. Sie ist aber ein wirksames Instrument, um Vermögen langfristig zu sichern, steuerlich planbar zu strukturieren und die Nachfolge unabhängig von politischen Zyklen zu gestalten.

Sie haben Rückfragen zum Thema an B4B-Experte Hans-Peter Heinemann oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

Artikel zum gleichen Thema