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Die Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer nimmt erneut Fahrt auf. Die SPD schlägt vor, Freibeträge neu zu ordnen: höhere Entlastung für kleinere Erbschaften, stärkere Belastung großer Vermögen. Ziel ist mehr „Gerechtigkeit“ im System. Für Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen stellt sich jedoch eine andere Frage: Ändert das wirklich etwas an der steuerlichen Ausgangslage? Die kurze Antwort lautet: eher nicht. Und genau deshalb rückt die Familienstiftung erneut in den Fokus der Nachfolgeplanung.
Nach den Plänen der SPD soll bei Privatvermögen ein lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro gelten, bei Unternehmensvermögen sogar von fünf Millionen Euro. Gleichzeitig sollen bestehende Gestaltungsmöglichkeiten reduziert werden. Für kleinere Nachlässe mag das eine Entlastung bringen. Für größere Vermögen, insbesondere bei Immobilien- oder Unternehmensnachfolgen, bleibt das Problem bestehen: Die Freibeträge reichen regelmäßig nicht aus, um eine steuerlich schonende Übertragung zu ermöglichen. Gerade bei gebundenem Vermögen entsteht ein Liquiditätsproblem: Die Steuer ist fällig, obwohl kein Geld zufließt. Genau hier beginnt die Suche nach alternativen Gestaltungen.
In der Praxis wird häufig angenommen, dass Vermögen durch die Übertragung auf eine Familienstiftung der Erbschaftsteuer entzogen werden könne. Das ist nicht zutreffend. Schenkungen oder Vererbungen an eine Familienstiftung unterliegen grundsätzlich der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer. Auch die Stiftung selbst ist kein steuerfreier Raum. Sie unterliegt regelmäßig der Körperschaftsteuer. Die Familienstiftung ist daher kein Steuersparmodell im klassischen Sinne. Ihr Vorteil liegt an anderer Stelle.
Der steuerliche Nutzen der Familienstiftung entsteht nicht punktuell, sondern strukturell.
1. Keine wiederkehrende Erbschaftsteuer bei Generationswechseln
Nach der Übertragung gehört das Vermögen der Stiftung. Nicht mehr der Familie. Damit entfällt die Erbschaftsteuer bei jedem weiteren Generationenwechsel. Gerade bei großen Vermögen kann das langfristig zu erheblichen Steuerersparnissen führen, auch wenn die Erstübertragung steuerpflichtig war.
2. Planbare Besteuerung statt progressiver Belastung
Die Stiftung ist ein eigenes Steuersubjekt. Erträge werden planbar besteuert und können gezielt thesauriert oder ausgeschüttet werden. Dadurch lassen sich Steuerbelastungen über Jahre hinweg steuern und glätten, im Gegensatz zur oft hohen Besteuerung im Privatvermögen.
3. Vermeidung von Zwangsverkäufen zur Steuerzahlung
Ein zentraler Praxisvorteil: Das Vermögen bleibt zusammen und funktionsfähig. Unternehmen müssen nicht zerschlagen, Immobilien nicht verkauft werden, nur um Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Stiftung hält und verwaltet das Vermögen dauerhaft.
4. Langfristige Vermögenssicherung statt kurzfristiger Optimierung
Die Familienstiftung ist kein Instrument zur kurzfristigen Steuerersparnis, sondern zur dauerhaften Strukturierung von Vermögen. Unabhängig von Erbfällen, familiären Veränderungen oder politischen Reformen.
Die aktuelle Erbschaftsteuerdebatte zeigt vor allem eines: Freibeträge sind politisch, Strukturen sind dauerhaft. Selbst wenn die SPD-Pläne umgesetzt würden, ändert sich für große Vermögen wenig. Die steuerlichen Belastungen bleiben hoch, die Risiken für Unternehmen bestehen. Die Familienstiftung ist daher weniger eine Reaktion auf ein konkretes Gesetz, sondern eine Antwort auf ein grundsätzliches Problem: die wiederkehrende Besteuerung desselben Vermögens über Generationen hinweg.
Die Familienstiftung ist kein Mittel, um Erbschaftsteuer zu umgehen. Sie ist aber ein wirksames Instrument, um Vermögen langfristig zu sichern, steuerlich planbar zu strukturieren und die Nachfolge unabhängig von politischen Zyklen zu gestalten.
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