Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
„Wenn zum Erbe auch Bitcoin gehören: Zu welchem Stichtag wird deren Wert festgestellt – und wer ist für eine eventuelle Auszahlung verantwortlich, wenn Erben keine Bitcoins akzeptieren?“
Alexander Katzameyer und Heinz Hielscher, unsere Experten für Erbrecht von HBplusJuS, antworten:
Bitcoins und andere Kryptowährungen sind seit einigen Jahren auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Bitcoin, zu Deutsch „digitale Münze“, ist die bekannteste digitale Währung. Im Gegensatz zu traditionellen Währungen wie dem Euro oder dem US-Dollar wird Bitcoin nicht von einer Zentralbank oder Regierung kontrolliert. Stattdessen basiert Bitcoin auf einer dezentralen Technologie namens Blockchain. Die Blockchain ist ein öffentliches Hauptbuch, das alle Transaktionen von Bitcoin transparent und sicher aufzeichnet. Um mit Bitcoin zu bezahlen, benötigt man lediglich ein Bitcoin-Wallet.
Eine Person kann in ihrem Testament spezifische Anweisungen zur Vererbung von Bitcoins geben. Das Testament sollte klar angeben, an wen die Bitcoins übertragen werden sollen und wie der Zugriff auf die Wallet oder die entsprechenden Schlüssel erfolgen kann. Soweit kein Testament errichtet worden ist, greift die gesetzliche Erbfolge.
Grundsätzlich wird bei Kryptowährungen nicht die Währung selbst vererbt, sondern der Zugang zu ihr. Dies liegt daran, dass die Daten dezentral gespeichert werden. Es kann zwischen verschiedenen Formen der Vererbung unterschieden werden.
Wenn die Bitcoins auf einer Hardware Wallet gespeichert sind, kann die physische Wallet einfach an den gewünschten Erben weitergegeben werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es dabei besonders wichtig, die Art des Wallets und den Zugangscode genau festzuhalten, damit der Erbe nach dem Todesfall darauf zugreifen kann.
Papier-Wallets enthalten im Gegensatz zum physischen Wallet die öffentlichen und privaten Schlüssel, die für den Zugriff auf die Bitcoins erforderlich sind. Es ist ratsam, dem Erben Anweisungen zur sicheren Verwahrung der Wallet zu geben und möglicherweise eine Anleitung zur Wiederherstellung der Bitcoins beizufügen.
Wenn die Bitcoins in einer digitalen Wallet auf einem Computer oder einem Online-Service gespeichert sind, sollte der Erbe über die entsprechenden Zugangsdaten und Sicherheitsmaßnahmen informiert werden. Dazu gehören Benutzernamen, Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierungscodes oder Wiederherstellungsschlüssel. Nach dem Tod des Erblassers können die Erben auch mit der Krypto-Börse in Kontakt treten und nach Vorlage der Sterbeurkunde und weiterer Dokumente auf das Konto des Verstorbenen zugreifen.
Auch Kryptowährungen wie Bitcoin unterliegen grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Sie gelten als Finanzmittel im Sinne des § 13b III Nr. 5 ErbStG. Die Bewertung erfolgt daher nach § 12 I ErbStG i.V.m. § 9 BewG mit dem gemeinen Wert. Dies bedeutet, dass der Gegenwert in Euro anzusetzen ist. Aufgrund der starken Kursschwankungen ist es relevant, welcher Stichtag für die Bewertung herangezogen wird. Der Bewertungsstichtag ist grundsätzlich der Todestag des Erblassers. Meist wird dabei davon ausgegangen, dass der zu diesem Zeitpunkt mögliche Veräußerungspreis anzusetzen ist. Um diesen zu ermitteln, wird regelmäßig eine Art Mittelwert des jeweiligen Wert bei den verschiedenen Kryptowährungsbörsen gebildet.
Ein Wahlrecht, ob man Bitcoins akzeptiert oder nicht besteht als Erbe grundsätzlich nicht. Da diese Wertgegenstände zum Nachlass gehören, gehen diese nach § 1922 Abs. 1 BGB mit dem Tod auf die Erben als Ganzes über.
Die Erben sind nach dem Erbfall für die Verwaltung und den Umgang mit den geerbten Bitcoins verantwortlich. Sie können entscheiden, ob sie die Bitcoins behalten, verkaufen oder anderweitig damit umgehen möchten. Sie können die Bitcoins sich auf ihr eigenes Wallet übertragen lassen.
Die Erben können auch ein Interesse daran haben, nicht das virtuelle Geld, sondern eine reale Währung aus dem Nachlass zu erhalten.
In diesem Fall kann das Bitcoin-Guthaben nicht einfach in Euro ausgezahlt werden, sondern muss zunächst verkauft werden. Es gibt verschiedene Börsen und Plattformen, auf denen Sie Bitcoins verkaufen können. Einige beliebte Optionen sind Coinbase, Kraken und Bitstamp. Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen gewählte Plattform vertrauenswürdig, sicher und in Ihrer Region verfügbar ist.
Es ist ratsam, im Voraus klare Anweisungen zur Vererbung von Bitcoins zu hinterlassen und sicherzustellen, dass die Erben über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, um die Bitcoins sicher zu verwahren und darauf zuzugreifen. Es wird empfohlen, einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte und Steuerfragen berücksichtigt werden.
Sie haben Rückfragen an Alexander Katzameyer und Heinz Hielscher, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt gerne direkt Kontakt auf.