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Ein Ehepaar aus Bayern ist mit seiner Klage gegen den Solidaritätszuschlag gescheitert.Der Solidaritätszuschlag verstößt wohl nicht gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil verkündete der Bundesfinanzhof (BFH) am Montag. 2021 fiel der Soli nach einer Reform für rund 90 Prozent aller Steuerzahler vollständig weg. Nur Spitzenverdiener müssen den Zuschlag noch entrichten. Genau aus diesem Grund hatten ein Steuerberater aus Aschaffenburg und seine Ehefrau geklagt.
Die Entscheidung ist aber nicht nur für das Ehepaar aus Bayern ein Rückschlag. Rund 35.000 Mitgliedsunternehmen der IHK Schwaben müssen aktuell den vollen Solidaritätszuschlag entrichten, so Heide Becker, Leiterin des Service- und Beratungszentrums Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben.
„Im Sinne der Steuergerechtigkeit sollte der Solidaritätszuschlag auch bei der Körperschaftsteuer entfallen", meint Becker. Hier handele es sich nicht um eine Belastung für wenige, große Unternehmen, sondern für einen sehr großen Teil der Wirtschaft. Vor allem GmbHs sind betroffen.
Der Solidaritätszuschlag wurde zum 1. Januar 2021 teilweise abgebaut. Die bisherige jährliche Freigrenze für Alleinstehende wurde von 972 Euro jährlich auf 16.956 Euro und für Zusammenveranlagte von 1.944 Euro auf 33.912 Euro jährlich angehoben. Unternehmen entrichten 5,5 Prozent der Körperschaftssteuer als Soli. Mit dem heutigen Urteil kann es den Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form erst einmal weitergeben. Für den Bund hat dies zur Folge, dass er auf die Einnahmen von etwa elf Milliarden Euro jährlich nicht verzichten muss.