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THU bestätigt: Harald Molle ist Vorsitzender des Hochschulrats
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THU bestätigt: Harald Molle ist Vorsitzender des Hochschulrats

Harald Molle bleibt auch in dieser Amtszeit der Vorsitzende des Hochschulrats der THU. Foto: Gerald Schilling Fotodesign
Harald Molle bleibt auch in dieser Amtszeit der Vorsitzende des Hochschulrats der THU. Foto: Gerald Schilling Fotodesign

Harald Molle tritt seine zweite Amtszeit im Hochschulrat der THU an, Götz Maier wurde zum Stellvertreter gewählt. Wer sonst noch am Hochschulrat beteiligt ist und worin die Aufgaben liegen.

Die Technische Hochschule Ulm hat fünf Profilfelder definiert, für die sie sich identifiziert. Darunter befinden sich moderne Mobilität, digitale Technologien und nachhaltige Energiesysteme. Jetzt hat die neue Amtszeit des Hochschulrats begonnen.

Neue Amtszeit des Hochschulrats: Harald Molle bleibt Vorsitzender

Der Hochschulrat der Technischen Hochschule Ulm hat die Aufgabe, die Hochschule zu begleiten und Verantwortung in strategischer Hinsicht zu übernehmen. Er umfasst neun Mitglieder, von denen fünf nicht der THU angehören. Bei der konstituierenden Sitzung im Oktober wurde die neue Amtsperiode begonnen: Dabei wurde der bisherige Vorsitzende Harald Molle auch für diese in seiner Rolle bestätigt. Bereits seit 2015 engagiert sich Molle, geschäftsführender Gesellschafter der NewTec GmbH, im Hochschulrat. 2021 löste er die ehemalige Vorsitzende Dr. Martina Burgetsmaier ab. Zum Stellvertreter wurde Götz Maier, Geschäftsführer der Bezirksgruppe Ulm von Südwestmetall, gewählt. Weitere externe Angehörige des Hochschulrats sind Dr. Christine Brach, Klaus Eder und Dr. Tobias Mehlich.

Hochschulrat tagt für drei Jahre

In seiner jetzigen Zusammensetzung wird der Hochschulrat nun für drei Jahre tagen. Weitere Mitglieder, die der THU angehören, sind Prof. Dr. Lisa Ollinger, Tabea Seiffert, Pro. Dr. Ursula Weiß und Prof. Dr. Joachim Werner. Zu den Aufgaben gehört es außerdem, über Struktur- und Entwicklungsplanung zu entscheiden und die Geschäftsführung des Rektorats zu beaufsichtigen. Auch das Vorschlagen von Maßnahmen zur Profilbildung und Erhöhen der Wettbewerbsfähigkeit zählt zum Bereich des Hochschulrats. Zusammen mit dem Senat wählt der Hochschulrat auch die Mitglieder des Rektorats.

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