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Für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sind die Voraussetzungen für eine Umsetzung der Weiterentwicklungsklausel des Landeshochschulgesetzes (§ 76 Abs. 2) in der konstituierenden Sitzung des dafür erforderlichen Zusammenschlusses der HAW geschaffen worden.
Nach der bereits erfolgten Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen Ende Juni ist der Promotionsverband der HAW durch die Vorstandswahlen jetzt handlungsfähig und die Voraussetzungen für die Verleihung des Promotionsrechts an den Verband sind somit geschaffen.
Durch die Verbandsversammlung, in der die Hochschulen durch Rektorinnen, Rektoren, Präsidentinnen, Präsidenten, Kanzlerinnen und Kanzler vertreten werden, wurde Prof. Dr. Volker Reuter zum Gründungsvorsitzenden gewählt. „Mit dem Promotionsverband eröffnen wir neue Wege für die wissenschaftliche Karriere und stärken weiter die anwendungsorientierte Forschung an HAW in Baden-Württemberg. Ich freue mich, diese neuen Chancen mitzugestalten,“ so der Rektor nach der Wahl. In den vierköpfigen Gründungsvorstand wurden außerdem gewählt: Prof. Dr. Andreas Frey (Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen), Dr. Henrik Becker (Kanzler der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg) und Henning Rudewig (Kanzler der Hochschule Ravensburg-Weingarten).
Die HAW in Baden-Württemberg konnte damit einen weiteren Entwicklungsschritt gehen, der die Forschungsleistung dieses Hochschultyps bestätigt und anerkennt. Die Qualitätssicherung der Promotionsverfahren im Verband wird durch verbindliche Prozesse, rechtliche und universitäre Standards gewährleistet. Das Kernelement ist ein qualitätsgeleiteter und auf einen Forschungsnachweis beruhender Auswahlprozess der am Promotionsrecht beteiligten Professorinnen und Professoren. Nur über den Nachweis von Forschungsstärke und ausreichende Forschungsaktivitäten können sie zeitlich befristet in das Promotionszentrum des Verbands aufgenommen werden. Das heißt auch, der Nachweis muss immer wieder erbracht und überprüft werden.
Beim baden-württembergische Weg zu einem HAW-Promotionsrecht ist erkennbar, dass er nicht jeder Hochschule, Fakultät oder jedem Professor offensteht. Er ermöglicht aber allen nachgewiesen forschungszentrierten Professoren der Hochschulart einen unmittelbaren Zugang zum Promotionsrecht und dessen Ausübung. Es kommt also nicht darauf an, an welche Hochschule und in welchen Fachbereich man berufen wurde. Die eigene, individuelle Forschungsleistung ist entscheidend, die jedoch erst nachgewiesen werden muss. Einen Automatismus oder eine Beteiligung in Erwartung einer hohen Forschungsaktivität wird es ebenso wenig geben, wie eine dauerhafte Zuerkennung dieses Privilegs.
Bereits seit 2014 wird die beständige Qualitätssicherung und strikte Auswahl im HAW-Forschungsnetzwerk BW-CAR gelebt und erprobt, welches im September im Promotionszentrum des Verbands aufgehen wird. Diese „BW-CAR-Kennzahlen“ waren auch eine der Orientierungsgrundlagen für die Verleihung eines HAW-Promotionsrechts in Hessen (2016) und in Sachsen-Anhalt (2021). Ebenfalls im September wird sich der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Thema beschäftigen, wie es die gesetzliche Regelung vorsieht. Nach dieser Befassung sollte zeitnah die formale Verleihung des Promotionsrechts an den Verband durch das Wissenschaftsministerium bzw. Frau Ministerin Bauer möglich sein.