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Neu-Ulm verkündet neue Corona-Maßnahmen
Signalwert überschritten

Neu-Ulm verkündet neue Corona-Maßnahmen

In Neu-Ulm wurde der Corona-Signalwert überschritten. Deswegen gelten neue Schutzmanahmen. Foto: Daniel M. Grafberger
In Neu-Ulm wurde der Corona-Signalwert überschritten. Deswegen gelten neue Schutzmanahmen. Foto: Daniel M. Grafberger

Der Landkreis Neu-Ulm hat den Corona-Signalwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalb gelten jetzt neue Schutzmaßnahmen. Das müssen die Bürger jetzt beachten.

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 38,2 hat der Landkreis Neu-Ulm den Signalwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit sind nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Der Landkreis Neu-Ulm erlässt deshalb eine Allgemeinverfügung, die ab Dienstag, 13. Oktober 2020, in Kraft tritt.

Diese Maßnahmen wurden verkündet

Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt.

Es gibt eine dringliche Empfehlung, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden sollen.

Die Zuschauerzahlen für bundesweite Sportveranstaltungen werden auf maximal 500 Personen oder 10 Prozent der Stadien- oder Hallenkapazität reduziert.

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst eine Woche bis einschließlich 19.10.2020. In dieser Zeit wird das Infektionsgeschehen weiter genau beobachtet, um zu sehen, ob die Maßnahmen greifen oder bei weiteren steigenden Zahlen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Landrat Freudenberger appelliert, Maßnahmen zu akzeptieren

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die neuen Maßnahmen“, sagte Landrat Thorsten Freudenberger. Zudem appellierte er an alle, sich an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Uns ist bewusst, dass die neuen Maßnahmen auch weitere Einschränkungen bedeuten“, erklärte Freudenberger und ergänzte: „Im Sinne aller, bitte ich deshalb darum, die Maßnahmen zu akzeptieren, damit wir gemeinsam die 7-Tage-Inzidenz wieder senken können.“

Bei den 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern handelt es sich erst einmal vor allem um einen Signalwert. Wird dieser überschritten, besteht kein Anlass zur Beunruhigung. Die Landkreise sind ab dann jedoch angehalten, sich Gedanken zu machen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ergriffen werden sollen, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Viel entscheidender ist der Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Wird dieser überschritten, sieht die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einige weitere Maßnahmen vor, die dann ergriffen werden sollen und zusätzliche Einschränkungen bedeuten.

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