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Augsburg überschreitet Corona-Grenzwert: Das gilt jetzt
Verschärfte Maßnahmen

Augsburg überschreitet Corona-Grenzwert: Das gilt jetzt

Symbolbild. Das Augsburger Rathaus. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild. Das Augsburger Rathaus. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

In Augsburg wurde der Schwellenwert von 50 überschritten. Welche Corona-Maßnahmen jetzt eingehalten werden müssen.

Mit über 30 Neuinfektionen ist die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg am 13. Oktober auf über 58 gestiegen. Durch diesen Anstieg werden nun die bereits angekündigten verschärften Maßnahmen in Augsburg umgesetzt. Sie gelten ab Mittwoch, 14. Oktober 2020 bis vorerst einschließlich Dienstag, 20. Oktober.

Maskenpflicht in der Innenstadt

Die Stadt Augsburg hat verkndet, dass eine ganztägige Maskenpflicht im Freien in bestimmten Bereichen der Innenstadt festgelegt wurde.

Hier gilt in Augsburg jetzt die Maskenpflicht. Foto: Stadt Augsburg
Hier gilt in Augsburg jetzt die Maskenpflicht. Foto: Stadt Augsburg

Begrenzung der Personenzahl

Auf privaten Grundstücken gilt, dass sich nur fünf Personen – das gilt nicht für Familien in gerader Linie – gleichzeitig treffen dürfen. Für Veranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen und nicht öffentliche Versammlungen gilt: Maximal 25 Teilnehmende in geschlossenen Räumen oder bis zu maximal 50 Teilnehmende unter freiem Himmel, wenn der Veranstalter ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat.

Tägliche Sperrstunde für Speisen und Getränke

Weiterhin wird es eine tägliche Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr geben. In diesem Zeitraum ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle untersagt. Außerdem ist der To-go-Verkauf alkoholischer Getränke jeweils donnerstags bis Sonntagmorgen von 21 bis 6 Uhr unter anderem an folgenden Orten verboten: Maximilianstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, An der Blaue Kappe zwischen Klinkertorstraße und Altes Kautzengässchen und Leonhardsberg. Der Konsum von Alkohol ist donnerstags bis Sonntagmorgen von 23 bis 6 Uhr unter anderem an folgenden Orten verboten: Maximilianstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof und Grünanlage an Blauer Kappe verboten.

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